Im Dezember des vergangenen Jahres wurde der Haushalt für die Jahre 2018 und 2019 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Ausdrücklich so früh, um möglichst bald die Genehmigung des Regierungspräsidiums zu bekommen, ohne die der Haushalt nicht umgesetzt werden darf.

Bis heute liegt aber keine Genehmigung vor, weil der Kämmerer bisher den Jahresabschluss 2016 nicht fertiggestellt hat. Dieser ist nach den gesetzlichen Vorschriften binnen 3 Monaten nach dem Schluss des Haushaltsjahres zu erstellen, mithin bis 31.03.2017. Diese gesetzliche Frist ist mittlerweile um mehr
als ein Jahr überschritten.

Seit Monaten ist die Vorgabe des Regierungspräsidiums bekannt, dass neue Haushalte nur dann genehmigt werden, wenn die Gemeinde ihre Hausaufgaben für die vorangegangenen Jahre erfüllt hat.

Nachdem mittlerweile ein Vierteljahr vergangen ist und die Genehmigungsbehörde noch nicht einmal mit der Prüfung des Haushaltes beginnen konnte, ist zu befürchten, dass eine Vielzahl von für dieses Jahr geplanten Maßnahmen liegen bleiben. Bevor der Haushalt nicht genehmigt ist, dürfen keine Ausschreibungen und keine Aufträge erteilt werden.

Das betrifft die Verbesserung der Unterführungen zum Rheinufer, die Gestaltung des scharfen Ecks in Oestrich, die Gestaltung des neuen Kerbeplatzes und vieles mehr.

CDU und FDP halten dies für einen unglaublichen Zustand. „Es ist die Aufgabe des Kämmerers, auch durch eigenen Einsatz die Jahresabschlüsse fristgerecht fertigzustellen“, so CDU und FDP in einer Presseerklärung. Als er sein Amt antrat, gab es diesbezüglich keinerlei Rückstände, sie sind ausschließlich von ihm in seiner eigenen Amtszeit zu verantworten.

Um Klarheit über die weiteren Zeitläufe zu erhalten, wurde nun eine Anfrageim Stadtparlament gestellt, mit denen die Koalition wissen möchte
1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der noch nicht aufgestellten Jahresabschlüsse?
2. Wann ist mir der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 zu rechnen?
3. Welche Gründe gibt es für die erhebliche Verzögerung bei der Erstellung
der Jahresabschlüsse?
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zukünftig zeitnah und zeitgemäß
den gesetzlichen Vorgaben die Jahresabschlüsse aufzustellen?
5. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie lange es nach der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 noch bis zur Genehmigung des Haushaltes 2018 dauern wird?

„Ohne die Freigabe des Haushalts sind uns die Hände gebunden. Je später wir die Erlaubnis bekommen, unsere Projekte zu starten, umso schwieriger wird es Handwerker und Dienstleiter zu mit freien Kapazitäten zu finden“, so die Fraktionsvorsitzenden Stavridis und Sommer abschließend.

PM vom 10.04.2018

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