|
|
Rede des Fraktionsvorsitzenden Andreas Orth zum Thema Kerbeplatz-Bebauung Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, Der Bürgermeister der Stadt Oestrich-Winkel hat mit seinem Widerspruch gegen den Beschluss der so genannten ‚neuen Mehrheit’ aus Rot-Grün nichts anderes getan als seine Pflicht erfüllt. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann der Bürgermeister überhaupt nicht anders handeln. Er ist verpflichtet den Widerspruch einzulegen, wenn durch Beschlüsse der StvV der Stadt Schaden zugefügt wird. Und das wird mit der Vorgehensweise von Rot-Grün mit großem Bewusstsein getan! Alle Stadtverordneten haben die Schreiben und Warnungen des Bürgermeisters vor den Folgen dieser absurden Beschlussfassung schriftlich als auch mündlich erhalten. Mit Datum vom 23. 9. diesen Jahres wurde uns erstmals ein Schreiben der Rechtsanwälte der Bauträger zugesandt, in dem die tatsächlichen Entschädigungsforderungen benannt werden. Damit dürften wir jetzt an einer Schadenssumme für die Stadt von vier Millionen Euro angelangt sein (inklusive des zweiten absurden Antrages betreffend Fuchshöhl). Herr Jantzer von der Grünen-Fraktion hatte noch in vergangener Sitzung zu den Schadenssummen für die Stadt geäußert: „Das ist für uns vertretbar". Was hier in Oestrich-Winkel vorgeht, ist einmalig! Auf der einen Seite versenkt man vier Millionen nur wegen einer Verringerung der Marktfläche von 100 m² und auf der anderen Seite stellt man Anträge, die Millionen erfordern, ohne Deckungsmöglichkeiten zu benennen. Man kann nur folgern: Sie sind entweder naiv - oder Sie wollen bewusst ein Chaos herbeiführen. Wer so mit den Finanzen der Stadt umgeht, handelt zutiefst unverantwortlich. Nennen Sie uns endlich die geheimen Geldgeber, die diesen Frevel bezahlen sollen! Der Steuerzahler? Nach Auffassung unserer Fraktion ist das Vorgehen von Rot-Grün, nämlich vorsätzlich bestehende Verträge zu brechen und vorsätzlich die Stadt zu schädigen rechtswidrig und eine Sache für die Staatsanwaltschaft. Wer ganz bewusst eine massive Schädigung der Stadt herbeiführt, der muss auch zur Verantwortung gezogen werden. Wir beantragen daher eine namentliche Abstimmung, damit später klar ist, wer der Stadt den Schaden zugefügt hat und zur Rechenschaft gezogen werden kann. |
|