Achtung Mogelpackung - Unser Flugblatt "PRO Erster Stadtrat"

Warum haben wir in Oestrich-Winkel einen ersten hauptamtlichen Stadtrat?

Wir sparen dadurch, dass wir einen ersten hauptamtlichen Stadtrat haben, jährlich rund 140.000 €. Das hat folgenden Hintergrund:

Vor rund zwölf Jahren ergab es sich, dass innerhalb eines Jahres drei Amtsleiter aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus dem Dienst ausschieden und es stellte sich die Frage, ob diese drei Personen jeweils eins zu eins ersetzt werden. Wir haben uns damals entschieden, die Positionen nicht mehr einzeln zu besetzen, sondern zusammenzufassen, vereinfacht gesagt: Eine Person sollte die Aufgaben der bisherigen drei Amtsleiter übernehmen.

Da es eine gesetzliche Begrenzung für die Stadt gibt, in welcher Weise die einzelnen Posten besoldet werden können („Stellenobergrenzenverordnung“) und deshalb der „3-Personen-Amtsleiter“nicht mehr als ein normaler Amtsleiter verdienen konnte, haben wir uns entschieden, einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat einzurichten, der mit der Besoldungsgruppe A 15 über denen der Amtsleiter (maximal A 14) liegt. Der Posten wurde ausdrücklich als fachlich zu besetzende Stelle geschaffen, nicht etwa als politisches Ruhepolster für einen verdienten Parteigänger.

Mit dem ersten hauptamtlichen Stadtrat, dem früheren Hauptamtsleiter der Stadt Eltville Michael Heil, haben wir die Stelle auch genauso fachlich besetzt.

Dass es dieselbe Konstruktion in anderen Städten nicht gibt, hat seinen einfachen Grund darin, dass dort eine andere Altersstruktur herrscht und dort nicht der Fall eintritt, dass gleich drei Amtsleiter innerhalb von zwölf Monaten in den Ruhestand gehen, dort also die Chance gar nicht besteht, wie bei uns aus drei einen zu machen.

Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 08.04.2019

Änderungsantrag CDU/FDP zu TOP 4

<code>Die Stadtverordnetenversammlung erwartet eine funktionsfähige Verwaltung als selbstverständliche Grundlage, um ihre Aufgaben insbesondere auch für die Bevölkerung erfüllen zu können.

Dabei ist finanziell effizient zu handeln und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Zahl der Mitarbeiter, den personellen Notwendigkeiten und den finanziellen Möglichkeiten herzustellen. Nicht zuletzt ist die Kontinuität der Verwaltung zu gewährleisten.

Nachdem in den Jahren 2008/2009 drei Führungspersonen der Verwaltung innerhalb eines Jahres in den Ruhestand gingen, wurden diese nicht wiederbesetzt, sondern deren Aufgaben auf einen hauptamtlichen Ersten Stadtrates übertragen. Durch diese Personalreduzierung wird eine Ersparnis von jährlich rund 140.000 € erzielt, insgesamt betragen die Einsparungen bis heute rund 1,400.000 €.

Die Überlegungen, diesen Posten ohne Ersatz abzuschaffen, würden zu einem Zusammenbrechen der Verwaltung führen
</code>

a. Der amtierende Erste Stadtrat wendet nach seiner Aussage 50 - 60 Wochenstunden für seine Tätigkeit auf, deren Verteilung auf andere vorhandene Personen nicht möglich ist.

b. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewegen sich aufgrund einer seit vielen Jahren sehr restriktiven Personalpolitik bereits am Limit, zum 31.12.2018 waren auf der Führungsebene rund 1.400 Überstunden nicht ausgeglichen. Eine weitere Aufgaben-Übertragung würde zur völligen Überlastung führen, die krankheitsbedingte Ausfälle, Unzufriedenheit und ein schleches Betriebsklima zur Folge hätten. Dies wollen wir nicht.

c. Die Auslagerung kommunaler Aufgaben auf externe Dienstleister führt zu wesentlich höheren Kosten als bei Durchführung durch eigene Mitarbeiter

d. Andere Kompensationsmöglichkeiten sind nicht gegeben

.5. Die Stadtverordnetenversammlung hält eine weitere Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Verwaltung für unzumutbar, ebenso einen neuerlichen Systemumbau. Die Stelle des hauptamtlichen Ersten Stadtrates bleibt deshalb erhalten.

Redebeiträge aus der Stadtverordnetenversammlung vom 08.04.2019