Es sei immer sehr erfreulich, wenn sich Bürgerinnen oder Bürger für das Gemeinwohl engagieren, so der Tenor einer Pressemitteilung der CDU Oestrich-Winkel. Konkret wird das Engagement gelobt, dass Unterschriften gesammelt werden, um ein von der Bürgerschaft initiiertes Bürgerbegehren zum Thema Windkraft auf den Weg zu bringen.

Sehr bedauerlich sei aber, dass die Unterschriften auf der Basis falscher Behauptungen gesammelt und den Wählerinnen und Wähler Unrichtigkeiten präsentiert werden.

So heißt es auf den Unterschriftenlisten zur Begründung des Bürgerbegehrens:
Die Ausweisung der Vorrangflächen wurde im Hessischen Landtag beschlossen.
Damit soll suggeriert werden, dass der hessische Gesetzgeber, bestehend bisher aus einer Mehrheit von CDU und Grünen, die Windvorrangflächen als sinnvoll angesehen und deshalb der Stadt vorgegeben hat.

Die Behauptung ist jedoch unrichtig, der Landtag hat keinen entsprechenden Beschluss gefasst, er ist dafür auch gar nicht zuständig.

Weiter heißt es in der Begründung, durch den Bau der Windräder entstehe ein Einnahmepotential in Höhe von jährlich ca. 200.000 Euro pro Windkraftanlage durch Pacht und Gewerbesteuer.

Auch diese Behauptung ist unrichtig, üblich sind Pachteinnahmen von etwa der Hälfte, allenfalls in Spitzenlagen, die eine sehr hohe Windhöffigkeit aufweisen und einfach und ohne umfangreichen und kostenintensiven Bau von Zuwegungen errichtbar sind, können höhere Pachten erlöst werden. All dies trifft auf die Flächen in Oestrich-Winkel nicht zu, die behaupteten Einnahmen werden als nicht erzielt werden können.

Die CDU bedauert in höchstem Maße, dass durch diese unrichtigen Darstellungen die Seriosität des Bürgerbegehrens in Zweifel gezogen wird. Sie fordert alle Beteiligten auf, mit Sachargumenten für ihre Überzeugung zu kämpfen und Falschdarstellungen zum vermeintlich eigenen Vorteil zu unterlassen.


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