Bericht vom 13.12.2021

Bericht vom 13.12.2021

Diesmal wurde die Sitzung von unserer Fraktionsvorsitzenden Almut Hammer geleitet, die Frau Aylin Sinss vertrat.

Die gesamte Sitzung können Sie hier nachlesen: Protokoll SV 13.12.2021

Bericht vom 13.09.2021:

Tagesordnung

BekanntmachungStadtverordnetenversammlung13.09.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir berichten Ihnen heute über die jüngste Sitzung der Stadtverordneten am 13.09.2021, wobei wir uns auf einzelne Punkte beschränken:

TOP 1 Bericht des Magistrats

Der Bürgermeister berichtete über
Corona: die Dienstleistungen der Stadtverwaltung sind unverändert gewährleistet

Kindergärten: es gab keine Schließzeiten aufgrund Corona, alles läuft planmäßig

Mehrgenerationenhaus (Neubau am Bachweg) hat seinen Betrieb aufgenommen, eine Einweihungsfeier wird erst im kommenden Jahr stattfinden

Allendorf-Halle: die Brandschutzmaßnahmen sind in Arbeit, so dass hoffentlich bald der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann

Bahnhof Mittelheim: die Bahn ist derzeit nicht bereit, die Freiflächen der Stadt für einen Park-and-ride-Parkplatz zu verkaufen.
Unser Kommentar: Das ist sehr schade, denn so werden die Menschen nicht ermuntert, vom Auto auf die Schiene umzusteigen.

Das Land Hessen hat der Stadt einen Zuschuss für das Programm Lebendige Innenstadt
Unser Kommentar: sehr erfreulich, das Land Hessen unterstützt uns seit Jahren äußerst großzügig

Tempo 30 in Mittelheim wird umgesetzt, alle Genehmigungen liegen vor

TOP2 Beantwortung von Anfragen

Die Stadt hatte für den Sommer den Kindern freien Eintritt in das Hallgartener Schwimmbad angeboten, 700 Kinder haben davon Gebrauch gemacht. Die DLRG hat dankenswerterweise Schwimmkurse angeboten, diese wurden von 36 Kinder besucht, alle haben ihre unterschiedlichen Prüfungen bestanden. Vielen Dank an die DLRG und die Stadt !

TOP 3 Antrag FREIE GRÜNE: Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments in Oestrich-Winkel

Einstimmig wurde beschlossen:
Der ursprüngliche Antrag 2020/16 der FREIEN GRÜNEN wird abgelehnt. Die Änderungsanträge von SPD und CDU/FDP werden berücksichtigt – siehe Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2020.

Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem seinerzeit von der Jugendpflege unter Beteiligung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales und Kultur entwickeltem und bereits erfolgreich praktiziertem Konzept eines Jugendforums fest. Magistrat und Jungendpflege werden gebeten, geeignete Schritte zu unternehmen, das Konzept „Jugendforum“ unter Beteiligung der Jugendlichen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Der JSSK wird beauftragt, gemeinsam mit der Jugendpflegerin ein Konzept zu erarbeiten, dass die im Programm „Kinderfreundliches Oestrich-Winkel“ vorgesehene Umsetzung einer Beteiligungsmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen einbindet und der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

TOP 4 und 5 Umstellung von Doppelhaushalt/Zweijahreshaushalt auf Einzelhaushalt

Da die Anträge inhaltsgleich waren - Erstellung jährlicher Haushalte anstelle des bisherigen Zwei-Jahres-Rhythmus - hatte die CDU ihren Antrag zurückgezogen. Die Änderung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 6 Digitalisierung der Verwaltung voranbringen

Antrag CDU- Petra Müller-Klapper begründete unseren Antrag:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Digitalisierung der Stadtverwaltung und die Einführung elektronischer Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit Nachdruck voranzubringen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Sachstandsbericht vorzulegen, der die bereits vorgenommenen Weichenstellungen und Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung inklusive deren Finanzierung sowie eine erste Bilanz ihrer Wirkung und Akzeptanz ebenso beinhaltet wie die künftige Planung.
3. Um kontinuierlich Transparenz für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie die Öffentlichkeit über die erzielten Fortschritte zu schaffen, wird der Magistrat beauftragt, jährlich einen Statusbericht zur Digitalisierung der Verwaltung vorzulegen.
4. Der Magistrat wird gebeten, die für die Digitalisierung notwendigen Mittel zu beziffern und in der Haushaltsplanaufstellung 2022 einzubringen.
5. Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Digitalisierung der Stadtverwaltung und das Relaunchs der städtischen Homepage ein Konzept für eine „Oestrich-Winkel-App“ zu erstellen Wert auf eine responsive und damit mobile Nutzbarkeit aller Funktionen der städtischen Homepage zu legen.

Ergänzung der FDP 6. Regelmäßig soll ein freiwilliges Bürgergremium einberufen, das die neuen digitalen Angebote der Stadtverwaltung auf Nutzfreundlichkeit testet.

Petra Müller-Klepper begründete für die CDU den Antrag:
Unsere Verwaltung muss fit für die Zukunft gemacht werden. Denn der digitale Wandel endet nicht vor der Rathaustür. Er muss genutzt werden – im Interesse und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und – das darf nicht vergessen werden – im Interesse und zum Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um ihnen allen den Alltag zu erleichtern. Auch hier muss wie bei allen anderen Digitalisierungsprozessen als Leitlinie gelten: Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sie muss den Menschen dienen.
Neben dem klassischen Rathaus, das natürlich weiterbestehen soll und muss, muss das digitale Oestrich-Winkeler Rathaus gebaut werden. Unser Ziel: eine digitale Verwaltung, die an allen Tagen rund um die Uhr offensteht, so dass Dienstleistungen entweder bequem von zu Hause aus oder mobil auf dem Smartphone genutzt werden können – sei es die Anmeldung für den Kita-Platz, den Antrag für den Personalausweis oder ein Führungszeugnis.
Die Vorteile überzeugen: ein direkter, flexibler Zugang, der verlässlich und sicher ist, kürzere Bearbeitungszeiten, weniger Aufwand. Der Weg ins Rathaus entfällt, die Verwaltung kommt online zu den Menschen, wann immer diese es wollen und brauchen. Das ist ein wesentlicher Bestandteil, wenn eine Verwaltung im 21. Jahrhundert modern und vor allen Dingen bürgernah sein will. Und das soll unsere Verwaltung sein – nutzer- und serviceorientiert.
Mehr Service und Komfort - die Verwaltung wird kundenfreundlicher und so effizienter nach außen, sie kann zugleich effizienter nach innen werden. Nicht nur die Beantragung von Leistungen kann schneller, komfortabler, ressourcensparender und weniger fehleranfällig erfolgen, sondern auch die Bearbeitung und die Kommunikation. Die Digitalisierung verkürzt Bearbeitung- und Reaktionszeiten im Innern. Sie spart Zeit, Geld und Ressourcen. Eine Chance, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Verwaltung es leichter haben. Die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Belegschaft ist ein wichtiger Baustein, damit das digitale Rathaus gelingt – neben einer modernen IT-Infrastruktur und Arbeitsplatzausstattung, der Einführung und Weiterentwicklung von Fachanwendungen, digitaler Aktenführung, Online-Angeboten und einem zeitgemäßen Internetauftritt.
Wir müssen Dampf machen. Denn das Onlinezugangsgesetz verpflichtet die Kommunen, bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen auch online anzubieten. Auch die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig der digitale Zugang ist. Der Digitalisierungsprozess in unserer Stadtverwaltung muss mit Nachdruck vorangebracht werden.
Die Verwaltung hat sich bereits intensiv auf den Weg gemacht. Wir wollen, dass der Digitalisierung dieser hohe Stellenwert eingeräumt wird, dass er ihr „weiterhin“ – gerne ergänzen wir unseren Antrag um dieses Wort - eingeräumt wird. Das bringen wir bewusst in Ziffer 1 zum Ausdruck. Das ist die Forderung von uns als CDU-Fraktion. Wir appellieren, diese politische Botschaft, diese Prioritätensetzung zu unterstützen und nicht zu streichen, wie es der SPD-Antrag vorsieht. Wir setzen das Thema bewusst auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung und wollen ein klares politisches Signal dieses Hauses. Denn hier steht auch das Parlament in der Verantwortung, den Prozess zu forcieren und zu gestalten.
Damit dies möglich wird, braucht es Information und Transparenz. Deshalb wollen wir einen Sachstandsbericht, der zum einen die bereits vorgenommenen oder eingeleiteten Maßnahmen und eine erste Bilanz, wie sie wirken, dokumentiert. Und der zum anderen die Planung der weiteren Schritte aufzeigt.
Diese Maßnahmen müssen in den Haushaltsentwurf 2022 eingepreist werden. Das wird in der Ziffer 4 unseres Antrags verlangt. Wir bitten, diese Ziffer nicht zu streichen, denn die Veranschlagung im Etatentwurf ist erforderlich, um die künftige Finanzierung zu sichern.
Damit wir kontinuierlich über die Entwicklung und den aktuellen Stand auf dem Laufenden sind und den Prozess eng begleiten können, soll jedes Quartal ein Statusbericht vorgelegt werden.
Die FDP hat mit ihrem Änderungsantrag zwei inhaltliche Ergänzungen vorgelegt. Diese finden wir gut. Sie können gerne wie vorgeschlagen die Ziffern 5 und 6 werden.
Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Herausforderung. Das Land unterstützt uns mit einer kostenlosen und individuellen Digitalisierungsberatung. Es stellt kostenfrei die Digitalisierungsplattform civento zur Verfügung, damit wir als Kommune Antrags- und Bearbeitungsprozesse erstellen und Dienstleistungen online anbieten können. Die Plattform ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt in der technischen Umsetzung, da durch Civento Anträge mit einem durchgängigen elektronischen Prozess bearbeitet werden können. Zudem kann ein Austausch zwischen Kommunen oder auch Ländern stattfinden.
Wichtig ist die Datensicherheit. Um sie zu gewährleisten, stellt das Land das Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit mit einem umfangreichen Beratungs-, Analyse- und Schulungsangebot sowie technischen Sicherheitslösungen bereit. Nach der flächendeckenden Förderung durch das Programm „Starke Heimat“ im vergangenen Jahr, durch die Oestrich-Winkel im letzten Jahr gut 28.000 Euro als Pauschale erhalten hat, werden ab diesem Jahr Digitalisierungsprojekte von Kommunen gefördert – bis 2024 jährlich mit 16 Millionen Euro. Auch die Geschäftsstelle „Smarte Region Hessen“ steht als Anlaufstelle bereit, unsere Stadt auf dem Weg der Digitalisierung zu unterstützen.
An der Digitalisierung führt kein Weg vorbei. Nutzen wir die Chancen, die sie bietet. So stellen wir unsere Stadt gut für die Zukunft auf.

Natürlich war es wie immer: SPD und Grünen scheint es nicht möglich, über ihren Schatten zu springen und einem guten Antrag einfach zuzustimmen, auch bei der FDP schien es so, als sei sie neidisch, dass nicht sie selbst den Antrag gestellt hatte, also musste man Kritik üben. Dementsprechend wurde mit der rot-grünen Mehrheit verschiedenes gestrichen; Ziffer 1 und 4 des obigen Antrags.

Unser Kommentar: Es ist nicht nachvollziehbar, warum die genantten Punkte gestrichen wurden, sie sind sinnvoll und notwendig, aber offenbar kamen sie vom falschen Antragsteller, der CDU.

Interessant: weil es bei der Frage der Abstimmungsmodalitäten eine kleine Diskussion gab, meinte Hr. Sinß seiner Frau als SV-Vorsteherin zur Seite springen zu müssen und erklärte, wie jetzt abzustimmen sei - Sitzungsleitung durch die Familie, das ist doch mal etwas neues …

TOP 8 Antrag B90/GRÜNE: Änderung des § 8 der Hauptsatzung der Stadt Oestrich-Winkel

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen:
1) Abdruck von Bekanntmachungen im Wiesbadener Kurier sowie im Rheingau Echo bleibt erhalten. Parallel erfolgen Bekanntmachungen barrierefrei auf der website oestrich-winkel.de 2) Die Auslegung von Dokumenten wird parallel durch Veröffentlichung barrierefrei auf der website oestrich-winkel.de ermöglicht.
3) Die Änderungen in der Hauptsatzung sollen wirksam werden, sobald die technischen Voraussetzungen für die website oestrich-winkel.de gewährleistet sind.

TOP 9 Antrag B90/GRÜNE: Steigerung der Effizienz der Stadtverordnetenversammlung

Die Grünen hatten beantragt
Herr Bürgermeister Tenge und Herr 1. Stadtrat Sommer werden gebeten, ihre Berichte zukünftig den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung spätestens am Freitag vor der Stadtverordnetenversammlung schriftlich zukommen zu lassen

Wir als CDU-Fraktion lehnten den Antrag ab, weil es zu einer lebendigen Sitzung gehört, dass mündliche Erörterungen gegeben werden, gerade auch vom Bürgermeister. Aber ohnehin: der Stadtverordnetenversammlung steht es gar nicht zu, das Rederecht der Hauptamtlichen zu beschneiden, das wolle man aber auch gar nicht, betonten die Grünen. Trotzdem haben rot-grün den Antrag beschlossen, glücklicherweise ohne jede Relevanz.

TOP 10 Antrag SPD: Verbesserung Kinderbetreuungssituation 2021/115

Beschlossen wurde einstimmig unter Einbeziehung eines Änderungsantrages der FDP und des entsprechenden Fachausschusses:

Der Magistrat wird aufgefordert,
1. kurzfristig und schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit den städtischen Kitas Lösungsvorschläge zur Vergabe der Nachmittagsbetreuungsplätze zu erarbeiten und umzusetzen, nach denen Eltern mit besonderem Betreuungsbedarf (zum Beispiel alleinerziehend) bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt werden sollen. Zudem sollte die Möglichkeit zum Modulwechsel bei veränderter Lebenslage bestehen. Auch für Eltern, die die Halbtagsbetreuung auf die Ganztagsbetreuung erweitern möchten, sollten Nachmittagsbetreuungsplätze vorgesehen werden.

  1. zeitnah in Zusammenarbeit mit den Kitas und Elternvertretungen ein Konzept zu erarbeiten, wie auch mit den jetzigen personellen und räumlichen Kapazitäten die Anzahl der betreuten Kinder in der Nachmittagsbetreuung erweitert werden kann, zum Beispiel indem sich nach Wallufer Vorbild mehrere Kinder in der Woche auf freiwilliger Basis einen Nachmittagsplatz teilen. Ziel ist es, dies als neues Modul in der Gebührensatzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Oestrich-Winkel zu implementieren.

  2. den Stadtverordneten zeitnah, spätestens bis zu den Haushaltsberatungen 2022, in Form einer beschlussreifen Vorlage darzulegen, wie die personellen Kapazitäten in den städtischen Kitas ausgeweitet werden müssten, um im Rahmen der vorhandenen Räumlichkeiten die Kapazitäten in der Nachmittagsbetreuung auszuweiten, um den bestehenden Bedarf zu decken.

Ergänzungsantrag FDP
4. Mit der Stadt Weiterstadt wird Kontakt aufgenommen, um weitere Einzelheiten über das Anwendungsprogramm zu erfahren.

Heike Thielke-Alt nahm für die CDU Stellung:
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Sinß,
auch meine Fraktion hat sich mit diesem Antrag intensiv auseinandergesetzt. 
Seit ich in diesem Gremium mitarbeite - und dies sind nun schon einige Jahre - seit mindestens dieser Zeit steht die CDU Oestrich-Winkel für ein familienfreundliches Oestrich Winkel. 
Daher werden wir diesem Antrag auch zustimmen, denn auch wir möchten, dass alle Kinder unserer Stadt wie von den Eltern gewünscht betreut werden können. 
Liebe Frau Flasung, wie in den vergangenen JSSK-Sitzungen ausgiebig besprochen, geht es in diesem Antrag hauptsächlich um die momentane Situation in der Kita Purzelbaum. In allen weiteren Einrichtungen unserer Stadt kann den Elternwünschen weitestgehend entsprochen werden. In dieser Kindertagesstätte haben wir allerdings eine ganz besondere Situation. Hier bestehen drei Krippengruppen, die besonders betreuungsintensiv sind. Somit ist die Umsetzung der Wünsche aus der Elternschaft nur durch eine Änderung des Personalschlüssels möglich. Wie uns während der letzten Sitzungen sehr ausführlich erklärt wurde, ist eine kurzfristige Änderung dieser Situation momentan leider nicht möglich. Nach einer entsprechenden Anpassung im kommenden Haushalt jedoch schon.
Aktuell wird allen Eltern der neu aufzunehmenden Kinder der Wunsch gestattet, die Wahl zwischen der Ganztags- oder Teilzeitbetreuung  zu äußern. Nachdem die Wünsche dieses Elternkreises umgesetzt wurden und falls dann noch freie Plätze für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehen, sollte jedoch die Abarbeitung der Wunschliste der Bestandseltern erfolgen und selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt werden. Dies entspricht der aktuellen Verfahrensweise. Während der letzten JSSK-Sitzung wurde jedoch bereits über eine zeitnahe Änderungsmöglichkeit nachgedacht und diese weitestgehend erarbeitet.
Auch wurde uns erklärt, dass für die Vergabe der Ganztagesplätze bestimmte Kriterien zu beachten sind. Hier ist es von Nöten, dass der Personalschlüssel zu ändern ist bzw. wegen der erhöhten Nachfrage angepasst werden muss. Dies ist aber eben erst mit dem kommenden Haushalt möglich. Diese neue Situation sollte also bei der Erstellung des neuen Haushalts unbedingt beachtet werden. 
Unsere Idealvorstellung zum Thema Kinderbetreuung ist und war es schon immer - alle Kinder unserer Stadt sollten wie von den Eltern gewünscht betreut werden.
Dies ist auch uns sehr wichtig, daher werden wir diesem Antrag - wie zu Beginn bereits mitgeteilt - zustimmen, weisen aber schon heute darauf hin, dass die entsprechenden Kosten dieser neuen Situation im Kindergarten Purzelbaum im neuen Haushalt zu vermerken sind.

TOP 11 Antrag CDU: Bundesprogramm "Sprach-Kitas"

Antrag der CDU:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. gemeinsam mit den kirchlichen Trägern zu prüfen, welche Kita bzw. welche Kitas in Oestrich-Winkel den Förderkriterien des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ entsprechen;
2. auf der Basis dieser Prüfung in Abstimmung mit den kirchlichen Trägern die Interessensbekundung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Aufnahme eines oder mehrerer KitaStandorte in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auf den Weg zu bringen. Ziel ist, dass Oestrich-Winkel ein „Sprach-Kita“-Förderstandort wird, der im Rahmen des Bundesaktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ gefördert wird.

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen, Petra Müller-Klepper begründete den Antrag:

Sprache ist der Schlüssel zum Leben. Als zentrales Element der Kommunikation und Selbstreflektion hilft sie, die Persönlichkeit zu entwickeln. Sie ist ein Schlüssel zur eigenen Identität. Und sie ist der Schlüssel zu schulischem, beruflichen Erfolg, gesellschaftlicher Teilhabe und Integration - der Schlüssel zur Welt. Nur wer sich ausdrücken und andere verstehen kann, hat alle Möglichkeiten.
Deshalb ist Sprachförderung ein wirkungsvolles Instrument für mehr Chancengerechtigkeit und daher nicht nur eine Aufgabe guter Bildung, sondern auch ein sozialpolitischer Auftrag. Bei ihr muss am richtigen Ende angesetzt werden – nämlich am Anfang. Den ersten Lebensjahren kommt beim Erwerb der Sprachkompetenz eine entscheidende Bedeutung zu. Hier wird das Fundament gelegt.
Neben dem Elternhaus spielt die Kita als erste außerfamiliäre Bildungsstation eine wichtige Rolle. Sprachförderung ist zu Recht ein Schwerpunkt im Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, der in den Oestrich-Winkeler Kitas engagiert umgesetzt wird. Sie ist ein Schwerpunkt der frühkindlichen Bildung hier vor Ort – für alle Kinder, ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Denn wie Sprachstandserfassungen zeigen, ist der Förderbedarf nicht nur bei Kindern mit Migrationshintergrund, sondern auch bei Kindern deutscher Herkunft festzustellen.
Unsere Stadt ist vorangegangen: mit der Einführung von Sprachkursen in unseren Kitas im Rahmen des Aktionsprogramms „Familienfreundliches Oestrich-Winkel“, die das Land seit vielen Jahren finanziell unterstützt. An diese Aktivitäten wollen wir anknüpfen, wir wollen das Engagement erweitern und das sprachliche Bildungsangebot weiter verbessern. Mit Hilfe des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“, das erfolgreich seit 2016 läuft und an dem aktuell 9 Einrichtungen im Rheingau-Taunus teilnehmen. Durch das Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche, das der Bund aufgelegt hat, werden 1.000 zusätzliche Kitas in das Programm aufgenommen. 76 werden es in Hessen sein. Wir wollen, dass diese Chance ergriffen und mindestens eine Oestrich-Winkeler Einrichtung Förderstandort wird.
In einer „Sprach-Kita“ wird der gesamte Alltag genutzt, um die Kinder in ihrer Sprachentwicklung anzuregen und zu fördern. Dies verbessert ihre Startchancen ins Leben und hilft, Defizite zu beheben bzw. zu vermeiden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, denn auch zuhause ist ein sprachanregendes Umfeld wichtig. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien haben sich als Schwerpunkte im Modell bewährt. Neu ist seit diesem Jahr das Thema digitale Medien hinzugekommen – der medienpädagogische Ansatz wird verstärkt.
Die Förderung durch den Bund umfasst eine zusätzliche Fachkraft, die das Kita-Team im Bereich der sprachlichen Bildung unterstützt, im Umfang einer halben Stelle. Zusätzlich wird eine Fachberatung finanziert, die kontinuierlich die Qualitätsentwicklung in der „Sprach-Kita“ begleitet.
Das Programm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Im ersten Schritt soll daher gemeinsam mit den kirchlichen Kita-Trägern geprüft werden, inwiefern unsere Kita-Standorte die Förderkriterien erfüllen. Anschließend kann die Interessensbekundung bzw. die Antragstellung bis 30.9. beim Bund für den oder die Standorte auf den Weg gebracht werden, die die besten Chancen bei der Bewerbung haben.
Ich hoffe, dass dies zum gewünschten Erfolg führt, und bitte, mit dem Ja zu unserem Antrag die Grundlage zu schaffen, dass es möglichst bald in Oestrich-Winkel eine „Sprach-Kita“ gibt.

TOP 12 Antrag FDP: Einrichtung einer Carsharing Station durch einen privaten Betreiber

Einstimmig wurde beschlossen, was der Fachausschuss gemeinsam erarbeitet hatte:
1. Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Flächen für die Einrichtung von Car-Sharing-Plätzen in OestrichWinkel (z. B. am Mittelheimer Bahnhof) zu ermitteln. Zur Ermittlung geeigneter Flächen sollen die Ortsbeiräte einbezogen werden.
2. Darüber hinaus sollen Verhandlungen mit privaten Anbietern zur Einrichtung dieser Carsharing-Stationen aufgenommen werden. Dazu sollen regionale Betreiber mit Angeboten von Car-Sharing-Stationen vorzugsweise mit Elektrofahrzeugen ausgewählt werden.
3. Des Weiteren ist zu prüfen, ob das Carsharing-Angebot als Gemeinschaftsprojekt mit rheingauweit durchführbar ist.

Für die CDU erklärte Christina Laube:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion begrüßen den Antrag der FDP. 
Auch uns ist es ein Anliegen zu prüfen, ob solche Carsharing-Stationen in unserer Stadt umgesetzt werden können. 
Aktuell wird im Landtag eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es möglich macht, dass Carsharing-Stationen nicht mehr nur auf privat angemieteten Flächen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden können.
Im UPB wurde - wie schön gehört- diskutiert und eine gemeinsame Variante aus dem FDP und dem Grünen-Antrag gefunden. Wir werden der Beschlussempfehlung des UPB zustimmen. 

TOP 14 Wahl der Stadtverordneten und Sachkundigen Einwohner in die Integrationskommission

Gewählt wurden:

Als Stadtverordnete SV Gerda Müller und SV Tabea Klepper

Als Sachkundige Einwohnerin mit deutscher Staatsangehörigkeit: Ingeborg Nagel-Gänsler

Als Sachkundige Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
1. Mirja Girs-Freund (Finnland) 2. Dragan Grubesic (Kroatien) 3. Ludmila Pradejczuk Krywinski (Polen) 4. Murat Özdek (Türkei) 5. Mariyam Parwizi (Afghanistan) 6. Jose Rodriguez Damiani (Peru)

TOP 20, 22, 24 Antrag CDU, FDP und Grüne: Starkregen-Schäden vorbeugen

Die CDU hatte einen Antrag hierzu gestellt, in ähnlicher Weise auch die Grünen und auch die FDP.

Petra Müller-Klepper begründete unseren Antrag:
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erschüttert uns alle. Mit Entsetzen und Fassungslosigkeit schauen wir auf die Zerstörung ganzer Regionen. Wir fühlen mit den Menschen, die Angehörige verloren haben, die vor dem Nichts stehen, deren Hab und Gut, deren Existenz zerstört ist, die so großes Leid, Verletzungen an Leib und Seele und tiefgreifende Verluste verkraften müssen. Wir gedenken der Opfer, der Toten.

Wir danken für die vielfältige, spontane Hilfe, die nicht nur von staatlicher Seite, sondern auch von den Hilfsorganisationen und aus der Bevölkerung erfolgt ist und kontinuierlich weiter erfolgt, ganz konkret aus unserem Rheingau an die Ahr, die uns als Weinbaugebiet vertraut und nahe ist. Wir danken für die Spenden, das tatkräftige Anpacken bei der Versorgung in der Not, der Schadensbeseitigung und nun beim Wiederaufbau.

Mitmenschlichkeit und Solidarität werden großartig gelebt – aus unserer Region heraus. Nicht in einem Strohfeuer, sondern in einer dauerhaften Hilfsaktion, die zielgerichtet ist, direkt vor Ort ankommt. Eine Bewegung der guten Tat, zu der ganz viele ihren Beitrag leisten. Ich nenne stellvertretend nur die Initiative „Rheingau hilft“ und die Initiative „SolidAHRität“ der Winzer. Was hier geleistet wird – freiwillig, ehrenamtlich – davor kann man nur den Hut ziehen.
Kann eine solche Katastrophe auch bei uns passieren? Diese Frage muss uns als politisch Verantwortliche umtreiben und sie treibt uns um. Deshalb haben wir das Thema mit unserem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt. Niemand ist vor einem Starkregen-Ereignis mit Überflutung gefeit. Ich erinnere mich noch gut an die Unwetterkatastrophe am 9. Mai 1990, die zwei Menschen in Erbach das Leben gekostet hat, an die überfluteten Straßen und vollgelaufenen Keller.

Aufgrund des Klimawandels ist auch in unserer Region verstärkt mit Extremwettereignissen zu rechnen. Insbesondere Starkregen wird zunehmen – eine aktuelle Studie hat dies gerade eindrucksvoll belegt. Wir haben die Pflicht, es ist das Gebot der Stunde, alles auf den Prüfstand zu stellen und umfassend als Kommune vorzusorgen. Damit Schäden an Mensch, Sachen und Natur vorgebeugt wird.

Die Diskussion über Hochwasser und Überflutung und das politische Handeln darf sich nicht wie bisher auf den Rhein konzentrieren – hier haben wir auch bereits den Hochwasserrisikomanagementplan, der gerade aktualisiert wird, sondern muss auf Bachläufe und Oberflächenabfluss bei Starkregen ausgedehnt werden. Auch hier müssen wir lernen, mit dem Wasser zu leben und uns anzupassen. Wir müssen ein Starkregen-Risikomanagement in unserer Stadt aufbauen.

Dabei können wir die Hilfsangebote nutzen, die das Land im Rahmen seines Programms „Klimprax“ (Klimawandel in der Praxis) für die Städte und Gemeinden entwickelt hat. Es stellt Instrumente, Fördergelder und mit dem Fachzentrum Klimawandel am Landesamt für Naturschutz, Umwelt, und Geologie (HLNUG) fachkundige Beratung bereit. All das kann sofort in Anspruch genommen werden.

Es sind drei Schritte erforderlich – ein Dreisprung.
Es gilt, die Risikolage zu analysieren.

Wir brauchen Informationen und Daten über die Risikolage im Oestrich-Winkeler Stadtgebiet, um gezielt handeln zu können. Das Land hat eine hessenweite Starkregen-Hinweiskarte erarbeitet, die die Verteilung des Starkregenrisikos und damit gefährdete Gebiete ausweist. Sie basiert auf Niederschlagsbeobachtungen, Topographie und Versiegelungsgrad und enthält auch Daten zur Verletzlichkeit von Bereichen wie Bevölkerungsdichte und Erosionsgefahr. Sie muss für das Oestrich-Winkeler Stadtgebiet ausgewertet werden. Dies ermöglicht eine erste Gefährdungseinschätzung.

Wir plädieren zudem dafür, dass die Erstellung von Fließpfadkarten für Oestrich-Winkel beim HLNUG in Auftrag gegeben werden. Hierfür fällt eine Schutzgebühr von 10 Euro je Quadratkilometer an. Die Karten zeigen die Wege auf, die das Wasser bei Starkregen nehmen kann. Sie liefern Anhaltspunkte, wo Gefahrenpunkte bestehen.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine Starkregen-Risikoanalyse bei einem Ingenieurbüro in Auftrag zu geben ist. Ich halte eine solche vertiefende, detaillierte Untersuchung für sinnvoll. Als Mitglied im Bündnis „Klima-Kommunen Hessen“ besteht die Chance, dass die Kosten hierfür voll vom Land übernommen werden.

Nach der Analyse gilt es, auf der Grundlage des Datenmaterials mit fachkundiger Unterstützung des HLNUG geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren, mit deren Hilfe bei Starkregen Überschwemmungen im Oestrich-Winkeler Stadtbereich vermieden bzw. gemindert werden können. Stichworte sind das Vermeiden von wild abfließendem Oberflächenabfluss und Erosionen, das Sicherstellen von ungehindertem Abfluss in Gewässer und Gräben, Schaffung und Bewahrung von Wasserrückhalt, Versickerung, Verdunstung, Entsiegelung von Flächen. Es gibt schon Ansätze. So die Renaturierung des Pfingstbachs, die wir mit Landesunterstützung aus dem Programm „100 wilde Bäche“ vornehmen.

Diese Schutzmaßnahmen müssen präventiv umgesetzt werden. Auch hier besteht bis Ende 2022 die Chance der Vollfinanzierung durch das Land nach der Klimaschutzrichtlinie.
All das ist richtig und wichtig und muss möglichst schnell verwirklicht werden. Doch damit ist es nicht getan. Starkregenrisikomanagement ist eine Daueraufgabe. Wir müssen mögliche Starkregen-Auswirkungen systematisch und dauerhaft in der Planung und Instandhaltung unserer Infrastruktur, bei Flächennutzung und Bebauung unseres Stadtgebiets berücksichtigen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen durch Information über lokale Risiken einbezogen werden. Das Verhalten im Fall der Fälle sollte Thema werden. Sind Alarm-, Einsatz- und Notfallpläne, ist die Ausstattung der Feuerwehren angemessen? Auch das sollte in den Blick genommen werden.
Wir können Starkregen nicht verhindern, aber wir können durch unser Handeln das Risiko minieren und den Schutz erhöhen. Dafür bitten wir um Zustimmung.

Fraktionsübergreifend wurde schließlich aus allen drei Anträgen folgender Text erarbeitet, den die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschloss:
1. Die Stadtverordnetenversammlung sieht Handlungsbedarf, unsere Stadt auf mögliche Katastrophen infolge zunehmender Gefährdungen durch extreme Wetterereignisse bestmöglich vorzubereiten.
2. Demzufolge wird der Magistrat beauftragt: a) eine Gefährdungsanalyse für mögliche Ereignisse wie Trockenheit, große Hitze, Starkregen und Hochwasser zu erstellen. Dazu sollen:
- 1. relevante Schriften von Bund und Land, die ISO-Norm 14091 zur Anpassung an die Klimaänderungen sowie weitere Grundlagen herangezogen werden;
- 2. eine Auswertung der hessischen Starkregen-Hinweiskarte für das Oestrich-Winkeler Stadtgebiet vorgenommen werden;
- 3. die Erstellung von Fließpfadkarten für Oestrich-Winkel beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Auftrag gegeben werden;
- 4. geprüft werden, ob darüber hinaus die Erstellung einer ingenieurhydrologischen StarkregenRisikoanalyse sinnvoll ist;
- 5. auf der Basis dieser Informationen nach entsprechender Beratung durch das HLNUG einen Katalog mit den erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen-Schäden zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen;
- 6. die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit und den Beteiligten Verbänden und Institutionen vorgestellt werden. Bei der Umsetzung der Vorhaben Ziffer 4 und 5 ist nach Möglichkeit die Landesförderung nach der hessischen Klimarichtlinie in Anspruch zu nehmen. Antrag 2021/157 Seite 2 von 3 b) auf Basis der Gefährdungsanalyse mögliche präventive Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu erarbeiten. Dazu zählen auch langfristige Strategien mit Bedeutung für die Stadtplanung wie beispielsweise Entsiegelung und Begrünung von Flächen oder Anforderungen an Gebäude in Bebauungsplänen. Bereits bestehende Aktivitäten wie zur Trinkwasserknappheit sind zu integrieren. c) auf Basis der Gefährdungsanalyse ein Katastrophenschutzkonzept gemeinsam mit allen relevanten Akteuren und in Abstimmung mit den unserer Stadt übergeordneten verantwortlichen Stellen zu entwickeln, zu erproben und die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren. Dieses Konzept soll beinhalten das Informationskonzept der Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall, die Regelung der Verantwortlichkeiten und der Kommunikation in der Katastrophenhilfe, das Anlegen weiterer elementar notwendiger Notfallreserven an Schutz- und Versorgungsprodukten sowie die medizinische und seelsorgerische Betreuung Geschädigter. d) für diese Aufgaben Fördermittel für Programme zur Klimaanpassung zu beantragen sowie den Eigenanteil in den kommenden Haushaltsplänen vorzusehen. e) eine Planung dieser Aufgaben zur zeitlicher Umsetzung und ersten Abschätzungen finanzieller Auswirkungen bis Ende 2021 vorzulegen. Benötigte Finanzmittel für 2022 sind in die Haushaltsberatung für das Jahr 2022 einzustellen.

Bürgermeister Tenge bat um Ergänzung, der einstimmig nachgekommen wurde:
3. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, über den Abwasserverband Oberer Rheingau einen Förderantrag für eine Starkregen-Analyse zu stellen.

TOP 21 Antrag CDU: Erweiterung Kita-Übergangslösung - Neugründung Naturgruppe Flitzebogen

Die CDU hatte beantragt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zu prüfen, ob die Übergangslösung mit zwei mobilen Raumelementen, die bis zum erfolgten Bau der neuen Kita „Kunterbunt“ die Versorgung mit Kita-Plätzen sicherstellen soll, durch ein naturpädagogisches Betreuungsangebot auf dem Gelände der ehemaligen Naturgruppe Flitzebogen erweitert werden kann, und diese Option bei positivem Prüfergebnis in die Tat umzusetzen,
2. durch eine Befragung der Eltern festzustellen, ob ausreichend Interesse vorhanden ist, um im nächsten Schritt die Naturgruppe Flitzebogen dauerhaft wieder einzurichten,
3. zu prüfen, welche Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Gelände erforderlich sind, damit die Naturgruppe dort wieder als dauerhafte Einrichtung geführt werden kann,
4. für den Fall eines positiven Ergebnisses der Elternbefragung den Investitionsaufwand für die Instandsetzung in den Haushaltsentwurf 2022 einzuarbeiten und einen Antrag auf Unterstützung des Vorhabens aus dem Programm „Kleine Bauförderung“ beim Land Hessen zu stellen.

Tabea Klepper begründete den Antrag:
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
angesichts des demographischen Wandels freuen wir uns als CDU und als familienfreundliche Stadt Oestrich-Winkel über den steigenden Bedarf an Kinderbetreuung für Kinder unter und über drei Jahren. Neben der Freude gehört natürlich auch die Sicherstellung der Betreuungsplätze zu den Aufgaben unserer Stadt.
Hierfür möchten wir zusätzliche Plätze durch die Neugründung der Naturgruppe Flitzebogen schaffen – parallel zu der Container-Übergangslösung, die bis zum erfolgten Bau der neuen KiTa-Kunterbunt, die Versorgung mit KiTa-Plätzen sicherstellen soll.
Die Neugründung dient sowohl als quantitative Verbesserung der Betreuungssituation als auch als inhaltliche Ergänzung unseres pädagogischen Angebots. Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie kommt der Betreuung im Freien gegenwärtig, vermutlich aber auch auf absehbare Zeit ein höherer Stellenwert zu. Das Bedürfnis der Kinder, sich im Freien zu bewegen, zu spielen und zu toben, scheint größer geworden zu sein – nicht zuletzt auch daran erkennbar, dass das Gelände in den letzten Monaten sehr stark frequentiert war.
Auch im Hinblick auf den Klimawandel und die damit einhergehenden Naturkatastrophen kann und muss der Naturpädagogik eine besondere Bedeutung zuteilwerden. Das Sensibilisieren für unsere Umwelt, das Schenken von Aufmerksamkeit für jene, das Gespür für verantwortungsvolles, umweltfreundliches Handeln ist vor allem im KiTa-Alter besonders nachhaltig. Denn, so sagen mehrere Experteinnen: „Naturerfahrungen, die bereits im Kindergarten gemacht werden, sind dabei […]deutlich prägender als sachliche, später erlernte Fakten in der Schule“.

Aufgrund jener genannten Aspekte sehen wir als CDU eine verstärkte Bedeutung für die Naturgruppe, die vermutlich auch von der Elternschaft begrüßt werden wird. Dennoch soll zunächst bei allen Oestrich-Winkeler Eltern, die Kinder im Kindergarten- bzw. Krippenalter haben, die Nachfrage nach einer Naturgruppe eruiert werden. Wir sehen zwar weiterhin – wie auch vor 5 Jahren – das Problem der fehlenden Mittagsversorgung, denken aber, dass die Nachfrage nach Plätzen in einer Naturgruppe auch mit den Einschränkungen einer Halbtagsbetreuung – und damit ohne Mittagessen – groß genug sein wird. Sollte sich die Naturgruppe als Übergangslösung bewähren, würden wir uns freuen, wenn diese auch in Zukunft Bestand haben könnte.

Aller Euphorie zum Trotz gehen mit einer Instandsetzung und einer Neugründung natürlich Kosten sowohl im Investitions- als auch im Personalbereich einher, die beziffert werden müssen.
Gerne gehen wir auch mit der Ergänzung der SPD mit, weitere Fördermöglichkeiten neben des Landesprogramms „Kleine Bauförderung“ zu prüfen. Eine Möglichkeit wäre das neue Landesinvestitionsprogramm Kinderbetreuung 2021-2023, laut dessen Förderrichtlinie die Möglichkeit einer Investitionsförderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Erwerb eines Bauwagens oder den Bau einer Schutzhütte o.ä. – sowie der für die Aufstellung erforderlichen Bodenarbeiten – für Waldkindertageseinrichtungen oder Tageseinrichtungen mit Waldgruppen besteht. Der Kreis hat aus diesem Programm ein Förderkontingent von 1,64 Mio. Euro bekommen. Er entscheidet, wie die Mittel verteilt werden und ob eine entsprechende Investition in Oestrich-Winkel gefördert wird – hier könnte also bei positiver Prüfung der Naturgruppe ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher: Sie sehen das Potential der Naturgruppe sowie deren zunehmende Relevanz – insbesondere aufgrund der von mir bereits geschilderten aktuellen Entwicklungen: Corona-Pandemie und die damit einhergehende Bedürfnisänderung von Eltern und Kindern, KiTa-Neubau und die damit einhergehende vorübergehende Notwendigkeit Ausweichflächen anzubieten und zuletzt unsere Umwelt und die damit einhergehende zwingend notwendige frühkindliche Sensibilisierung.

Lassen Sie uns das Projekt gemeinsam anpacken. Ich freue mich über Ihre Zustimmung!

Natürlich hielt es die SPD auch bei diesem Punkt für nötig, nicht etwa der CDU das Feld zu überlassen; so wurde also versucht, durch formale Wortänderungen so zu tun, als habe die SPD dieses Thema erfunden. Da es der CDU um die Sache und nicht auf die Eigendarstellung geht, haben wir schließlich einem geänderten Text zugestimmt, der von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen wurde:

Der Magistrat wird beauftragt,
1. zu prüfen, ob die Übergangslösung mit zwei mobilen Raumelementen, die bis zum erfolgten Bau der neuen Kita „Kunterbunt“ die Versorgung mit Kita-Plätzen sicherstellen soll, durch ein naturpädagogisches Betreuungsangebot auf dem Gelände der ehemaligen Naturgruppe Flitzebogen erweitert werden kann, und diese Option bei positivem Prüfergebnis in die Tat umzusetzen,
2. durch eine Befragung aller Oestrich-Winkeler Eltern mit Kindern im Kindergarten-/Krippenalter festzustellen, ob ausreichend Interesse vorhanden ist, um im nächsten Schritt die Naturgruppe Flitzebogen dauerhaft wiedereinzurichten,
3. zu prüfen, welche Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Gelände erforderlich sind, damit die Naturgruppe dort wieder als dauerhafte Einrichtung geführt werden kann,
4. für den Fall eines positiven Ergebnisses der Elternbefragung den Investitions- und Personalaufwand zu beziffern und den Stadtverordneten spätestens bis zu den Haushaltsberatungen 2022 eine beschlussreife Vorlage vorzulegen,
5. einen Antrag auf Unterstützung des Vorhabens aus dem Programm „Kleine Bauförderung“ beim Land Hessen zu stellen bzw. zu prüfen, ob weitere Fördermöglichkeiten bestehen,
6. zu prüfen, wie sowohl bei einer möglichen Übergangs- wie auch einer dauerhaften Lösung Beeinträchtigungen mit den derzeit das Gelände nutzenden Gruppen vermieden werden können, so dass diese das Gelände auch weiterhin nutzen können oder ob ihnen eine adäquate Alternative angeboten werden kann.

TOP 23 Antrag FDP: Cybersicheres Oestrich-Winkel

Der Antrag der FDP
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen:
1. Der Magistrat erstellt ein Informationssicherheitskonzept nach BSI Grundschutz (Standard-Absicherung).
2. Der Magistrat soll mindestens prüfen, dieses Sicherheitskonzept bis zum 31.12.2024 durch ein offizielles Audit „ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz“ erfolgreich zertifizieren zu lassen.
3. Der Magistrat legt regelmäßig dem HFA den Sachstand hierzu vor, falls nötig in nichtöffentlicher Sitzung.
4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob Landesmittel (z.B. über die ekom21) für dieses Vorhaben genutzt werden können und diese dann auch zu beantragen.
5. Wo wir von anderen Kommunen abhängig sind durch Kooperationen, sollte dort ein ähnliches Vorgehen angeregt werden, um ggfls. die Zertifizierung gemeinsam zu durchlaufen. Gegebenenfalls kann die Zertifizierung dann aus Mitteln der interkommunalen Zusammenarbeit finanziert werden.

Das Stadtparlament stimmte schließlich einstimmig zu.

TOP 25 Antrag B90/GRÜNE: Prüfung der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes für die Oestrich-Winkeler Gemarkung

Die Grünen hatten beantragt:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Oestrich-Winkel wieder ein Landschaftsschutzgebiet für die komplette Oestrich-Winkler Gemarkung ausweisen kann, das bis an die Baugrenzen heran reicht, um auf diese Weise dem massiven Verbrauch an Landschaft für Bauprojekte vorzubeugen. Nach erfolgreicher positiver Prüfung soll die Einleitung des Landschaftsschutzgebietes direkt umgesetzt werden.

Manfred Bickelmaier lehnte für die CDU den Antrag ab und führte aus, dass ein Landschaftschutzgebiet keinerlei Handhabe gegen die Aussiedlung von Winzerbetrieben biete. Ein Landschaftschutzgebiet gängele die Winzer, die sich um die Pflege und Hege der Landschaft kümmern. Würde man den Winzern weitere Bürokratie aufbürden, so sei diese Pflege auf Dauer gefährdet. Das sei der Tod für den Rheingau.

Marius Schäfer von der FDP lehnte den Antrag ebenfalls ab. Ein Landschaftschutzgebiet stelle eine Selbstgeiselung dar, in der Aufwand und Nutzen in keinem gesunden Verhältnis stehen, sondern einen enormen behördlichen Aufwand bedeute. Beide Redner betonten, dass es für Winzerbetriebe immer die Möglichkeit geben müsse, sich an neuen wirtschaftlichen Erfordernissen zu orientieren, häufig sei es einfach nicht möglich, am bisherigen Standort im Ort weiter den Betrieb zu führen. Auch haben Winzer in der Ortslage zunehmend das Problem, dass sich Nachbarn über die Lärmbelästigung beschweren, über schwere Fahrzeuge in engen Gassen und den sonstigen Begleiterscheinungen eines Winzerbetriebes.

Die SPD stellte einen Änderungsantrag, um abzuprüfen, unter welchen Voraussetzungen ein Landschaftsschutzgebiet überhaupt möglich sei und welche Auswirkungen es haben könne.

So hatte der Fachausschuss einen Vorschlag beschlossen, dem sich die Stadtverordnetenversammlung mit Mehrheit anschloss:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Oestrich-Winkel wieder ein Landschaftsschutzgebiet für die komplette Oestrich-Winkler Gemarkung ausweisen kann, das bis an die Baugrenzen heranreicht, um auf diese Weise dem massiven Verbrauch an Landschaft für Bauprojekte vorzubeugen. In diesem Zusammenhang zu prüfende Fragen sind:
- Sachstand in den benachbarten Rheingauer Kommunen
- Prozesszeitraum und -schritte zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets inkl. Aufwand und Kosten
- Rechtliche Stellung eines Landschaftsschutzgebiets bei zukünftigen städtischen Abwägungen, möglichen Bauvorhaben und Flächenausweisungen
- Mögliche Kollisionen im Kontext von evtl. Flächennutzungsplanänderungen.
Nach erfolgreicher positiver Prüfung soll die Einleitung des Landschaftsschutzgebietes direkt umgesetzt werden.

Fazit:

So, das war´s. Eine lange Sitzung, deshalb auch ein langer Bericht.
Natürlich stehen Ihnen alle Stadtverordneten für ergänzende Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Und: Kommen Sie doch einmal zu einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und erleben Sie die Diskussion einmal live. Vor allem aber besteht die Möglichkeit, nach der Sitzung mit den Mandatsträgern zu diskutieren.

Ihre CDU Oestrich-Winkel

Bericht vom 12.07.2021

Tagesordnung

BekanntmachungStadtverordnetenversammlung12.07.2021

Die Tagesordnung war lang und konnte erwartungsgemäß nicht abgearbeitet werden. Der Arbeitsstil der neuen Vorsitzenden und der neuen Mehrheit scheint durchaus verbesserungsfähig zu sein. Eine Vielzahl von Änderungsanträgen wurde gestellt, die kaum noch nachvollziehbar waren. Für Bürger, die an der Sitzung teilnahmen, war eine Verfolgung der Sitzungsthemen extrem schwierig.

Dringlichkeitsantrag der CDU „Freier Eintritt für Kinder im Schwimmbad“

  1. Für Kinder und Jugendliche soll in den Sommerferien der Besuch des Hallgartener Schwimmbads kostenlos sein.

  2. In der Ferienzeit sollen, wenn möglich, Schwimmkurse im Hallgartener Freibad durchgeführt werden. Hierfür soll der Magistrat prüfen, ob die DLRG solche Schwimmkurse ausrichten kann.

  3. Der Magistrat soll im mit der DLRG zu führenden Gespräch ebenfalls die Schwimmkurszeiten, die dem DLRG zur Verfügung gestellt werden, thematisieren. Es soll geprüft werden, ob es möglich ist, einen Schwimmkurs für kleine Kinder bereits am früheren Abend durchzuführen.

Die Begründung gab Tabea Klepper:. Diese können Sie hier lesen: Rede Dringlichkeitsantrag freier Eintritt Freibad Sommer 2021

Punkte 2 und 3 des Antrags wurden einstimmig beschlossen. Bei Punkt 1 enthielt sich Bündnis90/DieGrünen.

Bericht des Magistrats

Bürgermeister Tange berichtete über zahlreiche Maßnahmen:
- Auch über den 30.06.2021 hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Corona-Selbsttesten versorgt
- die Öffnungszeiten werden auf das normale Maß zurückgefahren
- in den Kindergärten findet wieder der normale Regelbetrieb statt
- das Mehrgenerationenhaus (MGH) und die Sozialstation sind an ihrem neuen Standort angekommen und erbringen dort ihre Leistungen, ebenso die HUfAD
- für Kurse zur digitalen Fortbildung im MGH gab es einen Förderbescheid des Landes Hessen, das Angebot wird sehr gut angenommen
- die Allendorf-Halle muss wegen brandschutz-technischer Mängel leider weiter geschlossen bleiben. Die Vorbereitungen für die notwendigen Baumaßnahmen laufen auf Hochtouren
- der umgebaute Bahnhof in Mittelheim wurde eingeweiht, endlich ist die vorsintflutliche Querung der Bahnstrecke nicht mehr nötig, wenn man aus Wiesbaden kommt oder in Richtung Koblenz reisen möchte. Die VIAS-Züge stehen mit dem Bahnsteig auf gleicher Höhe, alles ist schön geworden
- die Baugenehmigung für den provisorischen Kindergarten neben dem Bürgerzentrum wird in Kürze vorliegen. Die mobilen Elemente werden dann zügig aufgebaut, so dass im Herbst der Betrieb beginnen kann. Parallel läuft die Planung des endgültigen Kindegartens
- die Mühlstraße ist fertiggestellt, nun ist der Anschluss des Mühlweges dran
- der Ausbau der Adalbert-Stifter-Straße steht ebenfalls vor dem Abschluss

Der Erste Stadtrat Sommer berichtete:

Es gibt einen neuen Standort für das Stadtarchiv, nämlich im REWE-Gebäude an der Schillerstraße, vorgesehen ist als endgültiger Standort der Keller des neuen Kindergartens am Bürgerzentrum.
Der Leinpfad ist derzeit wegen Hochwassers sowie wie nötig gesperrt, derzeit wird geprüft, ob für solche Fälle eine Dauerbeschilderung eingerichtet wird, die bei Hochwasser nur aufgeklappt werden muss, um so schneller reagieren zu können.

Der neue Flüchtlingsbeauftragte hat seine Arbeit aufgenommen, er wird regelmäßige Sprechstunden im MGH anbieten.

Das Hallgartener Schwimmbach ist in Kürze online buchbar

In der 33. KW wird hinter dem Bürgerzentrum ein Sommerkino stattfinden mit zwei Aufführungen pro Tag.

Beantwortung von Anfragen

Es lagen nicht weniger als zehn Anfragen vor, die hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden können. Sie können das Protokoll der SV-Sitzung in der jedermann zugänglichen „Rats-Info“ in der kommenden Woche einsehen.

Auf ein Wort: natürlich ist die Kontrolle der Verwaltung wichtig, dazu dienen u.a. Anfragen. Sollte aber nicht jeder angesichts einer Tagesordnung von dieses Mal nicht weniger als 24 Tagesordnungspunkten auch ein Interesse daran haben, dass diese Tagesordnung auch abgearbeitet werden kann ? Weniger wäre auch hier mehr.

Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Verzicht auf Einnahmen

Nachdem die rot-grüne Mehrheit den Verkauf eines städtischen Grundstückes im Baugebiet Fuchshöhl abgelehnt hatte, obwohl ein Käufer dafür zwischen 680.180 € und 890.960 € geboten hatte, legte der Bürgermeister Widerspruch ein. Er wies darauf hin, dass es sich die Stadt nicht leisten könne, einen derart großen Betrag nicht zu vereinnahmen, weil die Steuereinnahmen schwinden und u. a. die Kosten für die Kinderbetreuung weiter steigen werden. Die von allen Stadtverordneten gewünschte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum werde auf dem ehemaligen Koepp-Gelände realisiert werden.

Rot-Grün wies den Widerspruch zurück und blieb bei seiner bisherigen Auffassung. Für eines der zu verkaufenden drei Grundstücke soll der Magistrat also nun versuchen, einen Bauträger oder eine Wohnungsbaugenossenschaft zu finden, der sich verpflichtet, die Mieten zu begrenzen. Dies wird niemand tun, ohne dass der Grundstücks-Kaufpreis deutlich reduziert wird. Hinzu kommt, dass alle Unternehmen ausgelastet sind und es zusätzlich geraume Zeit dauern wird, bis überhaupt ein Interessent die Arbeit beginnen kann, wenn sich denn überhaupt jemand findet.

Das heißt: auch die Realisierung eines geringeren Verkaufserlöses ist in naher Zukunft nicht zu erwarten, das Geld wird in der Kasse fehlen.

Saalmiete für Oestrich-Winkeler Vereine wird erlassen

Beschlossen wurde einstimmig:
Alle eingetragenen örtlichen Vereine, Verbände, Parteien, Feuerwehren, Seniorenclubs und Gruppierungen aus Oestrich-Winkel, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und kirchlichen Bereich tätig sind, dürfen folgende Veranstaltungsräumlichkeiten mietfrei nutzen: Bürgerzentrum Oestrich, Bürgerhaus Hallgarten, Altes Rathaus Mittelheim, Altes Rathaus Hallgarten, Mehrgenerationenhaus Winkel, Brentanoscheune Winkel. Dies gilt für Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen.

Erlass einer Verordnung zur Trinkwasserknappheit und Schutzmaßnahmen

Es wurde eine Verordnung erlassen, die die Stadt berechtigt, bei Wasserknappheit Maßnahmen zum Wassersparen zu treffen.

Die CDU stellte folgenden Ergänzungsantrag:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. ein Wasserkonzept mit einem Maßnahmenkatalog „Wasser sparen – Versorgung klimafest machen“ für Oestrich-Winkel zu erarbeiten, das der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und Bestandteil des geplanten integrierten Klimaschutzkonzepts wird,
2. zeitnah nach entsprechender Standortprüfung weitere Zapfstellen für die Entnahme von Brauchwasser im Stadtgebiet einzurichten,
3. zeitnah in Zusammenarbeit mit der Rheingauwasser GmbH eine Wasserampel für Oestrich-Winkel zu entwickeln, die öffentlich zugänglich tagesaktuell über die Versorgungssituation im Stadtbereich informiert,
4. für die unter den Ziffern 1 und 2 genannten Maßnahmen Anträge auf finanzielle Unterstützung nach der Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen zu stellen.

Begründung: Trinkwasser ist ein kostbares Gut. Es muss verantwortungsbewusst damit umgegangen werden, um die Versorgung zu sichern. Der Klimawandel, der in den heißen und trockenen Sommern der letzten drei Jahre spürbar war, hat die Situation deutlich verschärft. Er führt zum Rückgang bei den Niederschlägen und Absinken des Grundwasserspiegels. Es besteht Handlungsbedarf, um der zunehmenden Wasserknappheit entgegen zu wirken und den Wassernotstand zu vermeiden. Der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung Trinkwasserknappheit, mit der die Notsituation gestaltet wird, reicht nicht aus. Es bedarf darüber hinaus umfassender, Aktivitäten, die präventiv wirken, gezielt vor Ort ansetzen und die Bevölkerung breit einbinden. Dafür soll ein kommunales Wasserkonzept mit einem Maßnahmenkatalog erarbeitet und umgesetzt werden. Ziel ist es, die Wasserversorgung klimafest zu gestalten, indem der Trinkwasserverbrauch reduziert, die Brauchwasserversorgung ausgebaut, weitere Möglichkeiten der Wassergewinnung geprüft und umgesetzt, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Problematik verstärkt und Anreize für den sparsamen Umgang mit Wasser gesetzt werden. Im Vorgriff auf das Konzept soll das Angebot an öffentlichen Zapfstellen für Brauchwasser erweitert werden. Die bestehenden Anlagen werden rege genutzt – insbesondere von Winzern und für die Gartenbewässerung. Antrag 2021/108 Seite 2 von 2 Der deutlich gestiegenen Nachfrage soll zeitnah Rechnung getragen werden. Um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu sensibilisieren, soll die Wasserampel, die die Rheingauwasser GmbH als Überblick für das gesamte Versorgungsgebiet entwickelt hat, für den Oestrich-Winkeler Stadtbereich erstellt und tagesaktuell veröffentlicht werden. Das Land fördert kommunale Projekte, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen. Kommunen wie die Stadt Oestrich-Winkel, die Mitglied im Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen" sind, profitieren von einem erhöhten Fördersatz. Dies eröffnet in diesem Jahr die Chance auf eine Förderung von bis zu 100 Prozent der Kosten. Deshalb sollte umgehend eine Antragstellung für den Ausbau des Brauchwasseranlagennetzes und die Erstellung eines Wasserkonzepts gestellt werden.

Da es auch einen Ergänzungsantrag der SPD gab, wurde am Ende ein fraktionsübergreifender Beschlussvorschlag unterbreitet, der die Anträge von CDU und SPD ersetzt. Es wurde beschlossen:

Beschluss 1:

Die Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Wasserverbrauchs bei Knappheit in der Wasserversorgung im Stadtgebiet der Stadt Oestrich-Winkel (Gefahrenabwehrverordnung örtliche Trinkwasserknappheit) wird wie vorgelegt beschlossen.

Beschluss 2: Gemeinsamer Beschlussvorschlag aller Fraktionen

  • Auf der städtischen Homepage und im Bürgerzentrum wird zukünftig gut sichtbar und in geeigneter Form das Wasserampelsymbol, welches auch die Rheingauwasser GmbH auf ihrer Homepage nutzt, veröffentlicht, um die Bürger/innen über den tagesaktuellen Zustand der Trinkwasserversorgung im Stadtbereich zu informieren.

  • In den Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen werden zeitnah Vertreter/innen der Rheingauwasser GmbH eingeladen, um über die Arbeit der Rheingauwasser GmbH und dabei vor allem den Zustand der Trinkwasserversorgung im Rheingau respektive Oestrich-Winkel zu berichten und darzulegen, welche Maßnahmen unternommen werden bzw. geplant sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern.

  • Der Magistrat wird beauftragt, in Kooperation mit der Rheingauwasser GmbH ein Wasserkonzept mit einem Maßnahmenkatalog „Wassersparen–Versorgung klimafest machen“ für Oestrich-Winkel zu erarbeiten, das der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und Bestandteil des geplanten integrierten Klimaschutzkonzepts wird.

  • Der Magistrat wird gebeten in Rücksprache mit der Rheingauwasser GmbH zu prüfen, ob für die geplanten Maßnahmen Anträge auf finanzielle Unterstützung nach der Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz-und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen bzw. konkret für das Programm des Hessischen Umweltministeriums zur Förderung „Integrierter Wasserressourcen-Managements“ Förderanträge gestellt werden können.

  • Der Magistrat soll prüfen, wo und in welchem Umfang in den Bereichen städtischer Liegenschaften bisher bereits Niederschlagswasser gesammelt und verwertet wird;ob bzw. welche (weiteren) städtischen Liegenschaften potenziell geeignet sind, um zukünftig Niederschlagswasser aufzufangen und einer Brauchwassernutzung zuzuführen (z.B. WC-Spülung, Bewässerung von Stadtgrün) und welche Kosten entstehen würden, um Brauchwassersysteme – wo möglich – in städtische Liegenschaften einzubauen.
    Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah nach entsprechender Standortprüfung weitere Zapfstellen für die Entnahme von Brauchwasser im Stadtgebiet einzurichten.

Geplanter Wertstoffhof in Winkel

Mit großer Mehrheit wurde die Planung des Rheingau-Taunus-Kreises begrüßt, an der Grenze zwischen Geisenheim und Winkel einen neuen Wertstoffhof zu errichten, der dafür sorgen wird, dass die Sammlung der wiederverwertbaren Stoffe deutlich steigen wird, denn es wird für die Bürger bequemer, eine Vielzahl verschiedener Abfälle an allen Werktagen dort abzugeben. Die Planung können Sie einsehen unter https://rim.ekom21.de/oestrich-winkel/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXxDI1XZVt2UGALVa8Iz79s

Es handelt sich derzeit lediglich um eine Meinungsäußerung der Stadtverordneten, nach der der RTK das formelle Planungsverfahren einleiten wird, bei dem die Pläne offen gelegt und natürlich auch die Bürger einbezogen werden. Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, diese führt das Verfahren.

Albert Bungert sprach für die CDU-Fraktion:

Bündnis90/DieGrünen begrüßten die Planung ausdrücklich, insbesondere auch hinsichtlich der Einbindung in die Landschaft, Zitat: „Die Darstellung der Planer war überzeugend“.

Ausweisung legaler Mountainbike-Trail

Im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen wurde der Antrag beraten und vorgeschlagen, dass der frühere „runde Tisch“ wiederbelebt und erweitert wird. Der frühere Erste Stadtrat hatte nämlich vergessen, unsere Jagdpächter hinzuziehen, die sicher ein gewichtiges Wort mitzureden haben. Nun sollen alle derzeitigen und künftigen Nutzer des Waldes eingeladen werden, also Forst, Jäger, Wanderer, Naturpark Rheingau, Radfahrer usw. Vor allem soll auch versucht werden, überörtlich eine Lösung zu finden, da ein solcher Trail nicht an den Gemarkungsgrenzen enden kann.
Die SPD sprach sich schon jetzt für eine Mehrzahl von Wegen aus, was von der CDU kritisch gesehen wird. Zunächst soll aber mit allen Beteiligten das Gespräch gesucht werden.

Klimaschutzmanager/in zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für Oestrich-Winkel

Beschlossen wurde einstimmig:

Sammeln von Blumenzwiebeln auf den städtischen Friedhöfen


SPD-Dringlichkeitsantrag: Verzicht auf die Berechnung von Investitionskosten in der Sozialstation

Beschlossen wurde
1. Die Stadtverordneten sprechen sich dafür aus, wie bisher auch auf die Berechnung der Investitionskosten für die Kund/innen der Sozialstation zu verzichten. Magistrat und Eigenbetrieb Soziale Dienste sollen entsprechend verfahren.

Für die CDU sprach Petra Müller-Klepper. Rede zu Dringlichkeitsantrag 12.07.2021 PMK

Sie schlug als Ziffer 2 den folgenden Text als Änderungsantrag vor:
"Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an das Land Hessen, die Pflegeeinrichtungen bei den Investitionskosten zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine bundeseinheitliche Regelung für die Beteiligung der Bundesländer an den Investitionskosten einzusetzen. Mit Blick auf die Entwicklung der Sozialhilfekosten wird der Rheingau-Taunus-Kreis gebeten, ebenfalls eine Beteiligung zu prüfen." -- dieser wurde so übernommen und beschlossen.

Besetzung des Tourismusbeirates

Besetzung des Tourismusbeirates
Die Stadt erhebt in Zukunft von ihren Gästen einen „Tourismusbeitrag“, anderenorts wird er Gästebeitrag oder Kurtaxe genannt, mit dem örtliche Infrastruktur-Maßnahmen gefördert werden sollen. Diese kommen allen Bürgern zugute, ebenso unseren Touristen.
Um den Erlös aus dieser Abgabe zu verteilen, wird ein Tourismusbeirat gebildet, der zwar unter Initiative der Stadt gebildet wird, dem aber vor allem im Tourismus tätige Personen angehören sollen. Folgende Personen hat der Magistrat hierzu berufen:
1. Für den Magistrat der Stadt Oestrich-Winkel: Stadtrat Roland Laube
2. Für die Hotellerie: Frau Diana Nägler, Nägler’s Fine Lounge Hotel (Vorschlag von DEHOGA)
3. Für die Gastronomie: Herr Cornel Frey, Cornels Bistro (Vorschlag von DEHOGA)
4. Für den Handwerker- und Gewerbeverein Oestrich-Winkel: Herr Olaf Larsen-Schmidt vom Hotel Schwan
5. Für die 4 Weinbauvereine Oestrich-Winkels: Bettina Schönleber vom Weingut F.B. Schönleber
6. Für die Kulturbranche: Wolfgang Junglas, TV Produzent | Veranstalter | Weinjournalist (Pächter der Brentanoscheune)
7. Für den Verkehrsverein der Stadt Oestrich-Winkel: Der 2. Vorsitzende des Vereins, Herr Burkhard von de Lücht, Charterliner GmbH

alle weiteren Punkte konnten nicht mehr beraten werden und wurde in die Ausschüsse verwiesen

Sitzungsende: 21.58 Uhr

Bericht vom 07.06.2021

TOP 1 - 4

Die Anträge wurden in die Ausschüsse verwiesen.

TOP 5 Änderung der Geschäftsordnung

Das würde den Ablauf der Geschäftsabläufe in den Gremien vereinfachen ist die Meinung der Antragsteller. Die CDU ist der Meinung das nicht alle Anträge immer in den Ausschüssen beraten werden müssen und direkt in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden kann.
Die Mehrheit der SPD und Grünen waren für den Antrag, somit wurde der Antrag angenommen.

TOP 6 und 7 Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum im Baugebiet "Fuchshöhl" und Vergabe von 3 Mehrfamilienhaus-Grundstücken „In der Fuchshöhl“

Diese 2 Anträge wurden zusammen beraten.
Die SPD ist der Meinung die Stadt Oestrich-Winkel kann es sich leisten Grundstücke nicht zum Höchstgebot zu verkaufen. Es soll bezahlbarer Mietwohnraum angeboten werden.
Da der Antrag 2 Häuser in bezahlbaren Mietwohnraum anzubieten nicht im HFA angenommen wurde, wurde von der SPD den Antrag geändert und es soll jetzt nur noch 1 Haus als bezahlbarer Mietwohnraum angeboten werden.
Der Bürgermeister hat sich beim HFA bedankt das der Antrag angenommen wurde.
Der Bürgermeister erklärt das die Stadt das Geld benötigt. Außerdem erklärt Er auch das die Mehrheit von 2011 -2016 von SPD und Grüne nichts gemacht haben aber jetzt klagt die SPD, die CDU und FDP an kein bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen.
Andreas Orth erklärt das die die Mehrheit von 2011 -2016 von SPD und Grüne nichts gemacht haben, kein Bauland wurde geschaffen.
Im Koepp Gelände sollen 15% der Wohnfläche als sozialer Mietraum geschaffen werden.
Wenn die Stadt nicht alle 3 Häuser an einen Bauträger verkauft, kann es passieren das der Bauträger dann sein Angebot nicht mehr aufrecht hält und die Stadt würde auf bis zu 1 Millionen € verzichten.

Abstimmung TOP 6. mehrheitlich von SPD und Grüne angenommen
Abstimmung TOP 7. mehrheitlich von SPD und Grüne abgelehnt.

Der Bürgermeister wird nach § 63 dem Beschluss anfechten.

TOP 8 und 10 Haushaltssicherungskonzept der Stadt Oestrich-Winkel für das Haushaltsjahr und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

Im HFA wurden die Änderungen im Haushalt mehrheitlich von SPD und Grüne beschlossen. SPD und Grüne wollen Stellen in der Verwaltung streichen um Kosten zu sparen.
Der 1 Stadtrat erklärte das durch Corona nur das Jahr 2020 genehmigt wurde.
Der Klimamanager wird erst frühstens Dezember 2021 eingestellt.
Kürzungen der Beratung wurden schon eingeplant und können nicht noch mehr gekürzt werden.
Viele Anträge von SPD und Grüne können nicht umgesetzt werden da sonst Fördergelder nicht gezahlt werden.
Der Bürgermeister erklärt, wenn die Stelle gekürzt wird, wird die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Oestrich-Winkel nicht mehr gewährleistet.
Die SPD möchte eine 6-monatige Sperre für Stellenausschreibungen für sogenannte unwichtige Stellen in der Verwaltung.
Eine der Stelle ist die Wirtschaftsförderung diese soll nur befristet verlängert werden solang die Stelle gefördert wird.
SPD hat den Antrag gestellt 5 % der Dienstleistungen zu kürzen. Dieser Antrag wurde von Rot/Grün mehrheitlich zugestimmt. Die CDU hat den Anpassungshaushalt in dieser Form abgelehnt.

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden alle einstimmig beschlossen; dem Haushaltssicherungskonzept wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 9

Wurde zurückgezogen.

TOP 11 Besetzung der Magistratskommissionen

Alle vorgeschlagenen Personen wurden einstimmig angenommen.

TOP 12 Dringlichkeitsantrag der CDU „Zukunft Innenstadt“

Der Dringlichkeit des CDU-Antrags „Zukunft Innenstadt“ wurde zugestimmt. Der Antrag wird zur abschließenden Beschlussfassung an den UPB verwiesen (Fristsache; Frist: 30.06.2021)

Bericht vom 17.05.2021:

Tagesordnung

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nicht weniger als 29 Tagesordnungspunkte standen auf der Einladung, die neue SPD-Stadtverordnetenvorsteherin hatte also nicht geprüft, welche Punkte derzeit noch in den Ausschüssen bearbeitet und deshalb noch gar nicht reif für eine Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung sind. Im Ältestenrat wurde von den Fraktionsvorsitzenden die Tagesordnung deshalb um zehn Punkte reduziert und eine kurzfristige Sondersitzung für den 07.06.2021 vereinbart. Die nachstehende Aufstellung beinhaltet die ursprüngliche Nummerierung, soweit Punkte nicht aufgeführt sind, wurden sie von der Tagesordnung gestrichen.

Auch die Reihenfolge der Tagesordnung wurde vom Ältestenrat verändert, ursprünglich stand die Wahl des Magistrats auf Platz 29 und damit von vornherein in Gefahr, in dieser Sitzung überhaupt nicht mehr beraten werden zu können. Ein Chaos in der Verwaltung war vorprogrammiert, gute Sitzungsvorbereitung sieht anders aus.

Ein kurzer Rückblick zur konstituierenden Sitzung am 19.04.2021: Als Alterspräsident fungierte Manfred Bickelmaier, der die Wahl des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung leitete. Wir als CDU hatten den bisherigen Stadtverordnetenvorsteher Roland Laube vorgeschlagen, weil es alter parlamentarischer Brauch ist, dass die stärkste Fraktion den Vorsitzenden stellt und der bisherige Stadtverordnetenvorsteher seine Sache sehr gut gemacht hatte, an seiner Amtsführung gab es nichts zu kritisieren.
Die CDU hat zwar gleichviel Sitze wie die SPD, aber eine deutlich höhere Stimmenzahl bei der Wahl errungen. SPD und Grüne haben aber zusammen eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung und nutzten diese, um die Ehefrau des SPD-Fraktionsvorsitzenden zur neuen Stadtverordnetenvorsteherin zu wählen.

Die CDU bedauert dies, weil damit bereits mit der ersten Entscheidung der neuen Stadtverordnetenversammlung Unfrieden erzeugt und der bloße Machthunger von Rot-Grün befriedigt wurde. Dies setzte sich dann bei den Ausschüssen und den Ortsbeiräten durch, in Winkel wurde gar Vater und Tochter Fladung zu Ortsvorsteher und Stellvertreter gewählt. In Oestrich wurde die äußerst engagierte bisherige Ortsvorsteherin Almut Hammer nicht wiedergewählt, obwohl sie mit Abstand die meisten Stimmen bei der Ortsbeiratswahl errungen hatte, auch hier ging es der SPD um eine Macht-Demonstration, die die Grünen willfährig mitmachten. Konsequenterweise lehnte die CDU die Übernahme des Vorsitzes im Haupt- und Finanzausschuss ab, das ihr als Almosen angeboten wurde. Pavlos Stavridis fand die richtigen Worte „Nachdem sich Rot-Grün alle wichtigen Posten unter den Nagel gerissen hat, soll sie dann auch hier die Arbeit machen“.

TOP 1 Bericht des Bürgermeisters und des Ersten Stadtrates (Auszüge)

Um die Öffnung der Außengastronomie auch praktisch durchführen zu können, haben sich Malteser-Hilfsdienst und das Rote Kreuz bereit erklärt, auch am Wochenende Corona-Tests durchzuführen, die Teststellen sind für Einheimische und Touristen geöffnet
Die Kindergärten sind sämtlich geöffnet
Der Ausbau der Mühlstraße steht vor dem Abschluss
Da der neue Kindergarten am Bürgerzentrum erst gebaut werden muss, werden als Übergangslösung auf dem Gelände mobile Bauten aufgestellt, um jeglichen Bedarf abdecken zu können
Das Hallgartener Schwimmbad kann wohl ab 07.06.2021 geöffnet werden
Der Umbau der Mittelheimer Bahnstation soll nach Auskunft der Bahn bis spätestens Ende Juni 2021 abgeschlossen sein
Zum Antrag der CDU/FDP aus der vergangenen Wahlperiode, für die Hallgartener Schulkinder auch mittags (morgens fährt ein solcher Bus seit langem) einen Bus von Geisenheim einzusetzen, hat der Bürgermeister am 17.05.2021 ein Gespräch mit Landrat und Vertretern der RTV geführt, dort hat man endlich eine ernsthafte Befassung zugesagt. Das Ergebnis steht allerdings noch aus
Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 werden schon jetzt Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Bitte melden Sie sich beim städtischen Wahlleiter Herrn Kempenich

TOP 2 Beantwortung von Anfragen (Auszüge)

Die Planung für den Park-and-Ride-Parkplatz am Mittelheimer Bahnhof kann erst dann beginnen, wenn die Stadt Eigentümerin der Fläche ist. Die Bahn hat sich trotz zahlreicher Anfragen der Stadt seit Jahren bis heute nicht definitiv geäußert, ob und welche Flächen an die Stadt verkauft werden. Der Bürgermeister bleibt dran.

TOP 29 Bildung des Magistrates (Punkt wurde vorgezogen)

In den Magistrat wurden folgende Personen gewählt
CDU: Roland Laube, Werner Alt, Erich Herbst
SPD/Grüne : Heinz Dieter Mielke, Kurt Bussweiler, Karl-Heinz Winkel, Hans Mildner, Stefan Englert
Die FDP erhielt keinen Sitz, eine beabsichtigte Folge der von Rot-Grün geänderten Mitgliederzahl des Magistrates und wiederum ein schlechtes Signal für demokratische Gepflogenheiten. Auch hier geht es nur um Mehrheiten und es zeigt sich, dass das von Rot-Grün behauptete „konstruktive Miteinander“ nur eine bloße Worthülse ist.
Bürgermeister Tenge bedankte sich bei den bisherigen Magistratsmitgliedern, dies waren von der CDU Traudi Strieth, Wolfgang Biehl und Joachim Haberstroh, auch von hier ein herzliches Dankeschön für deren sehr zeitaufwendige Tätigkeit, denn der Magistrat tagt alle 14 Tage.

TOP 3 Antrag CDU/FDP: Neue Bestattungsmöglichkeiten

Der Antrag lautete:
Der Magistrat wird gebeten,
1. zu prüfen, ob eine neue Bestattungsmöglichkeit in Gestalt einer „Baumbestattung“ auf den städtischen Friedhöfen eingeführt werden kann,
2. zu prüfen, ob eine weitere Möglichkeit der Erdbestattung, ohne Gräbereinfassung, eingeführt werden kann,
3. der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

Aus dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen (UPB) wurde berichtet, dass die Friedhofskommission im gesamten Jahr 2020 nicht getagt hat, obwohl sie sich mit diesem Antrag befassen sollte. Im UPB wurde außerdem bekannt, dass seit vielen Monaten eine Studie der Hochschule Geisenheim über mögliche Friedhofsgestaltungen bei der Stadtverwaltung vorliegt, diese aber von dem seinerzeitigen Ersten Stadtrat Fladung (SPD) nicht den Gremien zur Verfügung gestellt wurde. Dies soll nun nachgeholt und die Studie gemeinsam mit einer Empfehlung der Friedhofskommission im UPB weiter beraten werden.

TOP 6 Antrag Freie GRÜNE: Grünes Gewerbegebiet Koepp - Städtebaulicher Vertrag mit der WHU 2020/219

Der UPB hatte sich für eine Ablehnung ausgesprochen, Almut Hammer erklärte nach der Sitzung:

Die hier geforderten Inhalte können nicht Gegenstand des städtebaulichen Vertrages sein.
Das ist alles viel zu detailliert und gehört an dieser Stelle noch gar nicht hin.
Man kann das bestenfalls als Gedankenvorlage für die später zu erfolgende Entwicklung des B-Plans im Hinterkopf behalten.

Der Antrag wurde eintimmig abgelehnt.

TOP 7 Sportplatz Oestrich 2021/41

Almut Hammer nahm für die CDU-Fraktion dazu Stellung:

Dass am Oestricher Sportplatz etwas passieren muss, ist klar, da sind wir uns sicher alle einig. Aber es ist nicht ganz so einfach.

Nach der letzten SV-Sitzung fand ein bereits vorher terminiertes Treffen auf dem Oestricher Fußballplatz mit Herrn Mathias Schwing , Energie- und Sportstättenberater des Landessportbundes Hessen, Manfred Schmidt, Vorsitzender des Sportkreises Rheingau-Taunus, Herrn Haas als Vorsitzendem des FCO, dem städtischen Fachbereichsleiter Bau, dem Bürgermeister, zwei Vertretern des Ortsbeirates, nämlich dem Ortsvorsteher und mir statt.

Ziel des Treffens war, die Ergebnisse der bisherigen Überlegungen vorzustellen, eine erste Expertenmeinung einzuholen und mögliche Fördermittel/Förderprogramme zu erfragen.

Zunächst ging es um die Ausnutzung des vorhandenen Geländes und einer möglichen Neu-Ausrichtung des Platzes mit angrenzendem Multifunktionsfeld. In diesem Punkt war man sich sehr einig , die angedachte süd-östliche Verschiebung bietet die meisten Möglichkeiten.

Zum Thema Standort des dann neu zu errichtenden Vereinsheimes gäbe es mehrere Möglichkeiten, z.B. nördlich des Platzes mit Rücken zu Netto oder z.B. östlich des Platzes (links von der Skater-Anlage)
Dann wäre zu klären welche Zielsetzung verfolgt wird, also z.B. Erweiterung des Vereinsangebotes in Richtung z.B. Damenmannschaften, was eine 4 zügige Planung des Gebäudes erfordert.

Was den neuen Belag angeht, gab es eine rege Diskussion, in der viele Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten angesprochen wurden.

Die an sich gute Idee eines Naturrasens geht allerdings einher mit einem hohen Pflegeaufwand, will man eine möglichst lange Bespielbarkeit erhalten. Ein Belag wie in Walluf ist kein eigentlicher Fußballplatz-Belag und auch nur begrenzt zu empfehlen. Die Verletzungsgefahr ist dort relativ hoch und die Spieleigenschaften eher mäßig. Was einen Kunstrasen doch erst mal wahrscheinlicher erscheinen lässt.

Allerdings muss man da auch erst mal abwarten, wann die Entscheidung der EU-Kommission in Kraft tritt, synthetische Granulatverfüllungen zu verbieten, um Mikroplastik-Eintrag in die Natur zu begrenzen.
Alternativen sind dann Kork oder Sand, wobei Kork bei Hochwasser oder Starkregen leicht aufschwimmt und verloren geht. Auch soll es womöglich keine oder weniger Fördermittel mehr für solche reinen Kunstrasenplätze geben.
Hybridrasen, also eine Mischung aus Naturrasen und Kunstfasern, ist eine weitere Möglichkeit aber sehr pflegeintensiv und damit in der Unterhaltung teuer.

Im UPB wurde das Thema auch beraten und da war vor allem die Standortfrage ein Thema, bei dem sich im Prinzip alle einig waren: wir bleiben am bisherigen Platz. Das Verschieben des Platzes bietet auch die Möglichkeit ein Teil des Geländes, weil angrenzend an das Koepp Gelände, zur Refinanzierung zu veräußern.

Und ohne die Veräußerung des Areales wird es aus unserer Sicht nicht gehen. Was aufgrund der Haushaltslage mehr als verständlich wird. Es ist also nicht einfach damit getan, zu sagen „jetzt ist Oestrich dran“, so wird etwas impliziert und Hoffnungen geweckt, die absehbar nicht so einfach zu erfüllen sind.

Damit sind wir beim dritten Thema, den Fördermöglichkeiten:
Grundsätzlich kommen auf Landesebene 2 Förderprogramm in Frage:
Vereinseigener Sportstättenbau /Fördersumme bis 200T€
Da liegen wir in der Prioritätenliste allerdings erst auf Platz 9, was uns einen Zuschlag frühestens in 2029 erwarten ließe, es sei denn, andere Kommunen vor uns würden vom Projekt zurücktreten oder nach hinten ziehen
Sportland Hessen /Fördersumme 50T€
Aber: beides nicht kombinierbar!

3) Bundesprogramme: zur Zeit nichts online, aber das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird ggf nochmals aufgesetzt und könnte mit den Landesprogrammen kombiniert werden
Fördesumme allgemein : 45% Bund 55 %Kommune
Bei Kommune in Haushalts-Notlage—> 90 %Bund 10 %Kommune
Es besteht dabei auch die Möglichkeit eine Finanzierung Dritter , in unserem Fall die EBS, mit einzubeziehen.

Eine Idee, die Herr Schwing noch einbrachte, war, z.B. die Flutlichtanlage jetzt schon zu erneuern, denn da gibt es derzeit Förderprogramme, die bis zu 80% der Kosten decken. Dann müssten später nur die Masten versetzt werden.

Um jetzt überhaupt alles erst einmal zusammenzubringen und eine realistische Kostenschätzung zu erhalten, wäre es unserer Meinung nach nötig, mit all diesen Informationen ausgestattet, eine Fachfirma zu beauftragen, eine Kostenschätzung bzw. erste Planung zu erstellen, und diese dafür nötigen Mittel, so es denn möglich ist, erst mal im Haushalt einzustellen.
Viele Fachfirmen bieten übrigens kostenlos erste Kostenschätzungen an.

Beschlossen wurde schließlich
1. Der Verhandlungsstand der Entwicklung des Sportplatzes in Oestrich wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Bemühungen, an Ort und Stelle des bestehenden Fußballplatzes einen für den Spielbetrieb geeigneten und hochwasserresistenten Kunst-, Natur- oder Hybridrasenplatz Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen 5 von 6 zu planen, wird unterstützt.
3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen die Ergebnisse vorzulegen,
a) welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, am aktuellen Standort a. durch die Veräußerung des westlichen Teils der Anlage (ca. 3.000 m2 ) bei gleichzeitiger Verschiebung des Areals nach Osten b. ohne die Veräußerung des Areals und Verschiebung des Platzes nach Osten den bestehenden Platz mit einem Kunst-, Natur- oder Hybridrasenbelag mit Sanierung des bestehenden bzw. Neubau eines neuen Funktionsgebäudes aufzuwerten inkl. entsprechender belastbarer Kostenschätzungen (einmalig investiv und Folgekosten), Finanzierungs- und Zuschussoptionen, Nutzungsdauer und Nutzbarkeit;
b) die damalige Prüfung für mögliche weitere Standorte den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis bringen / Informationen bereitstellen;
c) eine auch finanzielle und/oder geldwerte Beteiligung der European Business School (EBS);
d) eine finanzielle und/oder geldwerte Beteiligung des FC Oestrich;
e) ob und unter welchen Voraussetzungen beim Rheingau-Taunus-Kreis die Platzierung für das Projekt Sportplatz Oestrich auf der „Prioritätenliste vereinseigener Sportstättenbau“ verbessert werden kann;
f) ob neben dieser Förderung weitere Fördermöglichkeiten für Verein und/oder Stadt bestehen;
g) ob sich ggf. mehrere Förderprogramme gegenseitig ausschließen;
h) erforderlichenfalls ein für den Sportstättenbau spezialisiertes Planungsbüro mit den notwendigen Aufgaben (mit) zu betrauen.
4. In den HH 2021 und 2022 sind nach erfolgter Prüfung und Festlegung auf eine Variante entsprechende Mittel aufzunehmen.
Zum Thema Rasen soll Expertenmeinung eingeholt werden und eine Infoveranstaltung bzgl. Rasenart mit Experten zur Klärung von Punkt 2 im Rahmen des UPB erfolgen.

TOP 9 Vergabe Baugrundstück Gemarkung Winkel, Flur 51, Flurstück 13/3 (Schillerstraße 26)

Das Grundstück wird zu einem Quadratmeterpreis von 491,62 € an die Bewerber vergeben, die sich mit diesem Preis bei der Stadt beworben haben.

TOP 11 Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Oestrich-Winkel zum 31.12.2019 MI-69/2021

Hier gab es die Mitteilung: Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 gem. § 112 (9) HGO den Jahresabschluss der Stadt Oestrich-Winkel zum 31.12.2019 mit einem Fehlbetrag im Ordentlichen Ergebnis i.H.v 1.140.536,17 € und einem Jahresergebnis (Überschuss) i.H.v. 184.324,53 € aufgestellt. Der Magistrat leitet die Vorlage zur Aufstellung – nur mit den Gesamtrechnungen – der Stadtverordnetenversammlung zu und unterrichtet somit die Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses der Stadt Oestrich-Winkel zum 31.12.2019.

TOP 15 Freigabe von überplanmäßigen Aufwendungen 2019

In der Ergebnisrechnung 2019 werden überplanmäßige Aufwendungen i.H.v. 489.601,97 € nachträglich freigegeben, § 100 HGO analog

TOP 16 Befreiung der Vereine von wiederkehrenden Straßenbeiträge

Bürgermeister Tenge begründete den Antrag aus dem Magistrat, die Vereine von diesen Beiträgen zu befreien. Die SV folgte diesem guten Vorschlag, der einen weiteren Baustein in der vorbildlichen Vereinsförderung der Stadt Oestrich-Winkel darstellt.

TOP 20/21/22 Bebauungsplan "Schloss Reichardshausen

Beschlossen wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 (1) Nr. 3 BauGB mit dem Träger der Universität zwecks Übernahme von umweltrechtlichen Verpflichtungen aus dem Bebauungsplan 2021/59. Zum Bebauungsplan wurden die Anregungen aus den Bürgerbeteiligung beraten und gewürdigt und anschließend der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Für die CDU nahm Christina Laube Stellung:
Nach einem umfangreichen Verfahren stehen wir nun vor dem erfolgreichen Abschluss und freuen uns, dass endlich der Bebauungsplan beschlossen werden kann, der eine positive Entwicklung der EBS sicherstellt. War es vor einigen Jahre noch unklar, ob der Standort bestehen bleibt, wird heute deutlich, welchen Stellenwert der Standort Oestrich-Winkel für die EBS hat. Denn niemand investiert mehrere Millionen Euro, wenn er hier nicht seine Zukunft sieht.

Wie freuen uns, dass in die Erweiterung und Sanierung des Campus investiert wird.

Mit diesem Bebauungsplan wird es möglich, die notwendigen Baumaßnahmen durchzuführen, um neben der selbstverständlichen Qualität der Lehre auch angemessene Räumlichkeiten für die Studenten zur Verfügung zu stellen.

Vor Beginn der Bauarbeiten konnten wir uns vor Ort ein Bild der geplanten Erweiterungen machen und haben gesehen, in welchem Zustand sich die Vorlesungssäle befinden. Dort herrscht dringender Handlungsbedarf.

Die heutige Zustimmung des Bebauungsplans Nr. 68 „Schloss Reichardshausen“ ist ein wichtiger Schritt, der den Standort Oestrich-Winkel für die nächsten Jahre sichert.

Und er sichert nicht nur den Bestand dieser Hochschule in unserer Stadt, sondern verbessert auch die örtliche Situation, in dem der Campus durchgrünt wird, gerade sehen wir, wie im südlichen Bereich Weinberge angelegt werden. Jegliche Fahrzeuge werden aus dem Campus verbannt, auch dies wird nochmals ganz deutlich die Besonderheit der Universität unterstreichen.

Denn: Die EBS ist wichtig für unsere Stadt: Die Studenten beleben nicht nur das Stadtbild, sondern sie sind gut für den Einzelhandel, die Gastronomie, die Ferienwohnungen und Weingüter. Und nicht zuletzt: sie tragen den Namen unserer Stadt in die Welt.

Wir stimmen den TOPs 20, 21 und 22 sehr gerne zu.

TOP 28 Antrag CDU: Modellprojekt Freiwilliger Coronatest für Kita-Kinder

Antragstext: Der Magistrat wird beauftragt, eine Corona-Testung für alle Kinder, die die städtischen KiTas besuchen, anzubieten. Das Angebot ist für die Familien kostenlos, die Teilnahme ist freiwillig. Die Durchführung erfolgt entsprechend den Empfehlungen des Gesundheitsamtes des Rheingau-Taunus-Kreises. Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend Gespräche mit den KiTas in kirchlicher Trägerschaft zu führen mit dem Ziel, dass dort eine analoge Umsetzung des Projektes erfolgt

Den CDU-Antrag begründete Tabea Klepper:
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir können sicherlich vorsichtig positiv in die Zukunft schauen; die Impfquote steigt, während die Inzidenz sinkt. Dennoch gilt weiterhin das Gebot der Vorsicht, denn insbesondere in den jüngeren Altersgruppen, sprich bei Kindern, jungen Erwachsenen und Familien sind die Fallzahlen weiterhin hoch. Das Übertragungsrisiko hat sich laut einer Studie vom 28.04.2021 in Kitas um das Doppelte erhöht, während mehrere höhere Ausbruchsgrößen dokumentiert werden konnten. Das belegt auch die hohe Inzidenz von 251 bei den unter 6-Jährigen in der 16. KW, die das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen für den Rheingau-Taunus festgestellt hat. Sie liegt deutlich über der Inzidenz bei den Schulkindern.
Sie sehen also, unsere Kinder sind besonders schutzbedürftig. Auch weil nach dem derzeitigen Stand bei den unter 12jährigen auf absehbare Zeit noch keine Impfung möglich sein wird. Wir müssen hier die zweite Schutzmaßnahme nutzen, die zur Verfügung steht: die Testung. Bei den Schulkindern wird sie bereits eingesetzt. Wir wollen, dass sie auf die Primarstufe ausgedehnt wird.
Denn wir als CDU-Fraktion sehen den dringenden Handlungsbedarf und wollen, dass der Schutz der Kita-Kinder verbessert und damit insgesamt für mehr Sicherheit in unseren Betreuungseinrichtungen gesorgt wird. Wir fordern umgehend eine freiwillige Testung für die Kinder, die die städtischen KiTas besuchen. Daher unser Ergänzungsantrag zum bereits eingereichten Antrag. Wir gehen nun angesichts der aktuellen Entwicklungen über ein Modellprojekt hinaus. Denn es gibt bereits Modellprojekte, deren Erkenntnisse wir nutzen können. Und – was noch entscheidender ist – das Kreisgesundheitsamt empfiehlt dringend die Testung für Kinder, die Kindertagesstätten besuchen – zweimal wöchentlich, hat hierfür Vorgaben gemacht und Handlungsanleitungen gegeben.
Wir können also unmittelbar auf dieser Basis an allen Kita-Standorten starten und müssen nicht erst noch ein eigenes Modell stricken und erproben. Unser Ziel ist, dass es für alle Kita-Kinder in Oestrich-Winkel ein Testangebot gibt. Deshalb sollen unmittelbar Gespräche mit den kirchlichen Trägern geführt werden – die Stadt soll hier die dringliche Empfehlung der analogen Vorgehensweise wie bei den städtischen KiTas aussprechen.
Klar ist für uns, dass wir auf Freiwilligkeit beim Testen setzen, aber gleichzeitig hoffen, dass sich möglichst viele Eltern beteiligen, um allen, Erziehern und Erzieherinnen, Kindern und Eltern ein Stück mehr Sicherheit zu bieten. So können wir eine Balance zwischen der Weiterführung der Kindertagesbetreuung und der Sicherheit für alle während der Pandemie schaffen. Wir wissen alle, dass die sozialen Kontakte und die frühkindliche Bildung, die in den Einrichtungen geleistet wird, für die Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung sind. Gleichzeitig ist die Kinderbetreuung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie das A und O.
Die Relevanz des Themas zeigt sich nicht zuletzt auch darin, dass Land und Kreis anbieten, jeweils die Hälfte der Kosten einer Testung zu übernehmen. Die Finanzierung ist also gesichert. Es entstehen für uns als Stadt keine Kosten. Ich sehe es als unsere Pflicht an, die Testungen unverzüglich zur Sicherheit unserer Kleinsten, aber auch aller anderen Bürgerinnen und Bürger anzubieten und auf freiwilliger Basis durchzuführen.
Wir haben bewusst die Frage nach den genauen Testmodalitäten im Antrag ausgelassen. Auch wenn ich uns als ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker nicht die Kompetenz absprechen möchte, ist das Kreisgesundheitsamt hier doch der richtige und vor allem kompetentere Ansprechpartner, mit dessen Unterstützung die Stadtverwaltung, die sicherlich auch in den Austausch mit anderen Kommunen (wie z.B. Wiesbaden) gehen wird, das Projekt planen und durchführen wird. Das Kreisgesundheitsamt hat bereits diverse Empfehlungen ausgesprochen, so z.B. welches Testprodukt kindgerecht und daher sinnvoll ist, wie oft getestet werden soll – nämlich zweimal wöchentlich, wie die Testung abzulaufen hat - nämlich im vertrauten häuslichen Umfeld durch die Eltern etc. Die Mitglieder unserer SV, die ebenfalls im Kreistag sitzen, wissen das ja sicherlich. All dies war in der Kreistagsvorlage, die letzte Woche ohne Aussprache beschlossen wurde, detailliert ausgeführt. (Sie können das also gerne dort (erneut) nachlesen, sofern Ihnen die Informationen noch fehlen.)
Sollte es darüber hinaus noch Fragen geben, sollte die Stadt einfach auch in diesen Fällen den Rat des Amtes einholen. Dort sitzen die Experten und Expertinnen, denen wir vertrauen sollten. Es gibt also keinen Grund, weitere Warteschleifen zu drehen. Deshalb bitte ich dringlichst darum, diesen Antrag nicht in die Ausschüsse zu verweisen. Wir brauchen hier zeitnah, möglichst sofort, die Umsetzung der Tests. Um den Schutz unserer Kleinsten und den Schutz der Familien sowie den Erzieherinnen und Erziehern zu gewährleisten!

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Erwartungsgemäß reichte die Zeit aufgrund umfangreichster Vorträge der Stadtverordneten (eigentlich besteht gemäß Geschäftsordnung eine zeitliche Begrenzung von 7 Minuten pro Person, auf die aber nicht geachtet wurde) nicht mehr aus, um die weiteren 5 Tagesordnungspunkte zu beraten, sie wurden zum Schluss der Sitzung um 22.10 Uhr vertagt.