Pressemitteilung vom 25.02.2024

„Wir begrüßen bürgerliches Engagement, es muss aber tatsachenbasiert sein“, fasst Stadtverbandsvorsitzende und Stadtverordnete Christina Laube das Ergebnis der Prüfung des Hessischen Städte- und Gemeindeverbundes (HSGB) zusammen. Das rechtliche Gutachten zeige auf, was die CDU-Fraktion bereits in der letzten Stadtverordnetenversammlung kritisch gesehen habe, so Laube weiter. Die Fragestellung und auch die Begründung sind unzulässig.
Die CDU bedauert sehr, dass sich Bürger engagiert haben, dabei aber vermeidbare Fehler passiert sind.

In der letzten Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar hatte die CDU genau die Punkte hingewiesen, die der HSGB nun ebenfalls in seiner Stellungnahme angeführt hat:
„Zudem wird davon gesprochen, dass die Vorrangflächen vom „Hessischen Landtag" beschlossen werden seien, was unzutreffend ist. Der entsprechende Beschluss ist vielmehr von der Regionalversammlung mi Zusammenhang mit dem Teilplan Erneuerbare Energien getroffen worden. Hierbei handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung, die auch nicht als wertende Darstellung formuliert wurde.“

Weiter heißt es: „Bedenken bestehen auch angesichts der Bestimmtheit, Klarheit und Eindeutigkeit der Fragestellung.“

Auch hierauf hatte die CDU-Fraktion in der letzten Stadtverordnetenversammlung hingewiesen. Wären die kritisch angemahnten Punkte ernst genommen worden, hätte an dieser Stelle nachgebessert werden können. Auch ist die CDU nach wie vor davon überzeugt, dass ein Bürgerbegehren statt eines von der Politik verordneten Vertreterbegehrens für solch eine Thematik der richtige Weg ist, so Laube abschließend.

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